Bad Oeynhausen/Bielefeld. Den 2. März dieses Jahres werden die Gäste einer Gaststätte in Bahnhofsnähe wohl nicht so schnell vergessen. In den frühen Morgenstunden betraten zwei maskierte Männer mit einer Maschinenpistole das Lokal und beraubten die Anwesenden. Das Bielefelder Landgericht verurteilte die Täter gestern zu sechs beziehungsweise sieben Jahren Haft.
In der Verhandlung vor der III. Großen Strafkammer des Landgerichts legten die beiden Angeklagten gestern ein umfassendes Geständnis ab. Demnach hatte sich der aus Windeck stammende Sertan K. (24) am 1. März bei seiner Freundin in Bad Salzuflen aufgehalten.
Zufällig traf er dort in der Stadt auf seinen Verwandten T. sowie den ihm ebenfalls flüchtig bekannten Safak Ki. (31) aus Paderborn. Gemeinsam fuhren die Männer nach Bad Oeynhausen, wo sie sich in die türkische Vereinsgaststätte "Oeynhauser Eck" begaben. K. und Ki. verließen diese jedoch nach kurzer Zeit wieder und begaben sich zurück nach Bad Salzuflen.
Magazin mit 19 Schuss
Dort rief sie nach einer Weile T. an, der ihnen auftrug, sich in dessen Wohnung in Bad Oeynhausen zu treffen. Die Männer kamen dem Ansinnen nach. Bei T. angekommen, weihte dieser sie in einen zuvor gefassten Plan ein. Nachdem er bereits im Vorfeld davon gesprochen hatte, einen arabischen Autohändler zu überfallen, hatte er nun das "Oeynhauser Eck" für einen Raub auserkoren. Er stattete K. und Ki. mit Sturmmasken und Handschuhen aus. darüber hinaus gab er ihnen eine Maschinenpistole, in der sich ein Magazin mit 19 Schuss befand. "Die werdet Ihr aber nicht brauchen", sagte er und sicherte die Waffe.Gegen 3.10 Uhr betraten K. und Ki. das Lokal. Sie forderten die anwesenden sieben Personen auf, sich auf den Bauch zu legen und Telefone und Geld herauszugeben. Die Waffe hielt K. , so der Vorsitzende Richter Reinhard Kollmeyer in der gestrigen Urteilsverkündung, "lässig nach unten gerichtet. Aber das reichte." Die Täter erbeuteten eine Armbanduhr, vier Mobiltelefone sowie rund 5.000 Euro Bargeld. Bevor sie das Lokal verließen, sperrten die Täter die Gäste in einen Toilettenraum. Draußen entledigten sie sich entgegen der Anweisung des mittlerweile flüchtigen T.s nicht nur der Waffe, sondern auch ihrer Masken. Diese wurden gefunden und ihnen zum Verhängnis. So sagte Richter Kollmeyer: "Eine ungünstigere Ausgangslage als das Vorliegen eines DNA-Gutachtens ist kaum denkbar."