Detmold/Höxter/Herford. Hexenprozesse, Schandpfahl-Urteile, Bürgertumulte – in Ostwestfalen-Lippe war in Sachen Kriminalität seit eh und je viel los. Bei einem Projekt haben Studierende der Uni Münster jetzt historische Kriminalfälle aus der Region erforscht. Die Geschichten erscheinen im Landwirtschaftlichen Wochenblatt aus Münster. Fachredakteur Gisbert Strotdrees plauderte vorab ein bisschen aus dem Nähkästchen.
Besonders angetan hat es ihm "der berühmteste Mordfall in OWL", der sich 1780 in Bellersen (Kreis Höxter) abspielte. "Damals wurde ein jüdischer Kaufmann umgebracht", sagt Strotdrees – und wer Annette von Droste-Hülshoffs Roman "Die Judenbuche" kennt, wird Parallelen entdecken. "Die Autorin hat diesen Fall als Vorlage für ihren Roman benutzt", weiß Strotdrees – mehr will er aber noch nicht verraten.
Nicht mehr so geheim ist der aktuell veröffentlichte Fall: Die tragische Geschichte der Magd Katharina aus Schwelentrup (Kreis Lippe). Katharina war etwa 40 Jahre alt und hatte eine verheiratete Tochter. 1667 wurde sie von ihrem Schwiegersohn als Hexe angeklagt. "Der Schwiegersohn schreibt in Briefen, dass er viel Druck von Katharina bekam und sich ständig mit ihr gezofft hätte. Aus Rache hat er sie schließlich als Hexe angeklagt", sagt Strotdrees. Aus einem Familienstreit wurde am Ende bitterer Ernst. "Die Magd wurde schließlich zum Tod durch Erwürgen verurteilt. Ein schrecklickes Schicksal, das nicht selten war."
Drei Stunden am Schandpfahl
Ebenfalls nicht so selten war der Streit um so genannte Forstfrevel – Menschen, die in Wäldern Holz klauten. In Bredenborn bei Marienmünster (Kreis Höxter) hat sich über Jahrzehnte hinweg die Dorfbevölkerung regelmäßig mit dem Landadel im Wald geprügelt, weil der Freiherr Haxthausen den Wald als seinen Besitz ansah. "Da ging es richtig zur Sache", so Strotdrees.
Ein weiterer Artikel erzählt die Geschichte des Bauern Brüning aus Lage-Heiden (Kreis Lippe) im Jahre 1773. Der 75-Jährige musste für drei Stunden an den Schandpfahl und "sich halb zu Tode grämen", wie sein Sohn in einem Brief schrieb. Diese Strafe verhängte das Heidener Gericht, weil der Bauer den Schäfer des benachbarten Hofes schwer misshandelt hatte. Der Grund klingt banal: Der Schäfer hatte es gewagt, seine Tiere auf dem Land der Brünings grasen zu lassen.
"Es ist erschreckend, dass es auf dem Dorf oftmals neben den offiziellen Strafen auch noch Rügebräuche oder Selbstjustiz durch die Dorfbewohner gab. Das sogenannte Dorfauge war immer wachsam", sagt Strotdrees. Die Bewohner hätten über die Jahrhunderte einen Katalog von Rügen entwickelt.
Wöchentlich erscheinen nun die studentischen Texte über diese und mindestens sieben weitere Kriminalfälle. Und Strotdrees ist sich sicher: "Da kommen mit der Zeit sicher noch mehr dazu."
www.wochenblatt.com