Bezirksregierung vergibt keine Sondergenehmigung für Autorennen auf dem Flugplatz in Vennebeck
Bad Oeynhausen/Vennebeck. Weg von der Straße, raus aus der Illegalität. Das war der Ansatz einer Gruppe von Autofans, die am Karfreitag ein Beschleunigungsrennen auf dem Flugplatz in Vennebeck veranstalten wollten. Während die Flugplatz-Gesellschaft den Plan unterstützt, hat die Bezirksregierung nun jedoch eine notwendige Sondergenehmigung verweigert. Damit ist der Plan für einen Vennebecker "Carfreitag" vom Tisch - vorerst.
"Der Plan ist aufgeschoben, aber nicht aufgehoben", sagt Sabine Kiewert von der Flugplatz-Betriebsgesellschaft Vennebeck. "Es wäre das erste Autorennen auf dem Flugplatz gewesen", so Kiewert. Geplant war ein Beschleunigungsrennen über eine Achtelmeile (rund 200 Meter), bei dem jeweils zwei Rennfahrer im unmittelbaren Vergleich gegeneinander antreten. "Wir hatten mit rund 100 Teilnehmern gerechnet", so die Mitarbeiterin der Flugplatz-Gesellschaft.
Das Rennen sollte am Karfreitag stattfinden, der von verschiedenen Gruppen zum "Carfreitag" mit illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen, oft mit verheerenden Folgen, umgedeutet wurde.
Karfreitag ist hoher Feiertag
Zu diesen Rennen eine legale und möglichst ungefährliche Alternative in Vennebeck zu bieten, diesen Gedanken hält auch Hans-Joachim Baier für reizvoll. Und dennoch musste der Hauptdezernent bei der Bezirksregierung in Detmold die Genehmigung für das Rennen verweigern. Aus rechtlichen Gründen. "Denn der Karfreitag ist ein besonders hoch geschützter Feiertag in Deutschland", so Baier.
Weshalb auch nur die Bezirksregierung überhaupt Ausnahmegenehmigungen für öffentliche Veranstaltungen an diesem Tag erteilen kann. "Eine Genehmigung für ein Autorennen am Karfreitag ist definitiv nicht vorstellbar," so Baier. "Da müsste schon der Papst zu Besuch kommen, dann würde man sicher über eine Sondergenehmigung für eine öffentliche Veranstaltung nachdenken. Unterhalb dieser Schwelle aber wird das schwer."
Die beiden Antragsteller, die für eine persönliche Stellungnahme gegenüber der NW nicht erreichbar waren, gaben sich mit dieser Auskunft der Bezirksregierung noch nicht zufrieden. Sie beantragten eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Minden, doch noch eine Sondergenehmigung zu erteilen. Vergeblich.
Neuer Versuch im nächsten Jahr
"Das Gericht hat den Antragstellern geraten, ihren Antrag zurückzuziehen", bestätigt Ruth Schürmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Die elfte Kammer des Verwaltungsgerichts habe "den überzeugenden Rechts- und Tatsachenausführungen der Bezirksregierung nichts hinzuzufügen", teilte der zuständige Richter den Antragstellern mit. Im Klartext heißt das: Keine Chance. Die zogen daraufhin den Antrag zurück.
Aber nur für dieses Jahr. "Auch wenn wir uns dieses Mal eine blutige Nase geholt haben, werden wir es im kommenden Jahr wieder versuchen", heißt es auf der Internetseite "Cardrenalin". "Wir haben nach wie vor Interesse an einem solchen Rennen", sagt Sabine Kiewert. Es muss ja nicht am Karfreitag sein.