Polizei und Ordnungsamt patrouillieren gemeinsam - und verhalten sich doch unterschiedlich
Bad Oeynhausen. Freifahrschein oder Knöllchen? In der Fußgängerzone Bad Oeynhausens und im Kurpark werden Radler zunächst erst einmal ermahnt. "Wenn sich der Betreffende einsichtig zeigt, kommt er so davon", macht Polizeihauptkommissar Bernd Ratajczak deutlich. Zusammen mit Udo Klemme vom Ordnungsamt pflegt er in der City die seit März bestehende Ordnungspartnerschaft - nicht zu jedermanns Zufriedenheit.
Kauffrau Irina Jacke ärgert sich seit geraumer Zeit über Radfahrer, die durch die obere Klosterstraße direkt an ihrem Schaufenster vorbei düsen. Die Fußgängerzone als Rennstrecke für Radler? "Ich frage mich, warum hier nicht öfter kontrolliert wird, dabei ist doch gerade der Schweinebrunnen ein Knotenpunkt", zürnt die 44-Jährige, die Ende vergangenen Jahres gut 300 Unterschriften gegen die City-Radler sammelte und dem Bürgermeister überreichte.
Auch als Reaktion auf diese Probleme rief die Stadt die Ordnungspartnerschaft ins Leben, für die vier Mitarbeiter, jeweils zwei der Polizei und zwei vom Ordnungsamt, gemeinsam auf Streife gehen. Wovon Irina Jacke bislang nicht all zu viel gesehen hat. "Sicher stehe ich nicht den ganzen Tag am Fenster, aber ich habe nicht den Eindruck, dass sich die Radfahrer dadurch einschüchtern lassen und ihr Verhalten ändern. Die fahren genau so oft und schnell wie früher durch die Fußgängerzone."
Ein Eindruck, den weder Klemme noch Ratajczak teilen. "Das ist schon weniger geworden", sagt Udo Klemme und verweist auf den Kurpark, der erheblich ruhiger geworden sei. Das betreffe nicht nur Radfahrer, die ihr Gefährt in dieser Erholungszone zu schieben haben. Das gelte auch für Hundehalter, die ihre Tiere unangeleint durch den Park laufen ließen. Aber auch für Stadtstreicher, die in früheren Jahren gerne die Anlagen oberhalb von Wandelhalle und Badehaus als Rückzugsgebiet vereinnahmten.
Der 45-jährige städtische Bedienstete räumt ein, dass seine Arbeit durch die Polizei-Kooperation leichter geworden ist. Denn er selber darf zwar dem Herrchen oder dem Frauchen für den frei herumtobenden Vierbeiner 25 Euro Strafe abknöpfen, das in der Fußgängerzone ausgespuckte Kaugummi mit 15 Euro ahnden, nicht aber dem mit Karacho um den Schweinebrunnen kurvenden Fahrradflitzer ins Portemonnaie greifen.
"Der fließende Verkehr ist Sache der Polizei", bestätigt Bernd Ratajczak, der das Zusammenspiel der beiden Behörden durchweg positiv beurteilt. Ordnungsamts-Leiter Klaus Rinne fügt hinzu: "Radfahrer sind Teil des fließenden Verkehrs, und den zu kontrollieren ist Sache der Polizei. Aber natürlich sprechen wir Radfahrer auf ihr Fehlverhalten an und werben für Verständnis."
Dieses fehlt Irina Jacke mittlerweile. "Wenn im Sielpark der Hund frei herumläuft und ein Mitarbeiter sieht das, dann muss der Besitzer zahlen. Nur wenn der Radler am Schweinebrunnen vom Sattel geholt wird, dann kommt er so davon", schimpft die Geschäftsfrau und schiebt die Frage hinterher: "In der Radfahrerstadt Münster wird man zur Kasse gebeten, warum hier nicht?"
Bernd Ratajczak bleibt ihr in der gestern zum Teil emotionell geführten Diskussion eine Antwort schuldig. Nur in einem Punkt ist er sich mit Irina Jacke einig: "Wir können doch nicht überall sein."