Bad Oeynhausen. Wegen Wahlfälschung bei der Kommunalwahl ist bei der Bielefelder Staatsanwaltschaft anonym Strafantrag gestellt worden. Das Schreiben prangert das Ergebnis der Kommunalwahl im Wahlkreis Wulferdingsen-Nord an. Die Staatsanwaltschaft geht dem Vorwurf nach. "Die Polizei soll der Sache jetzt auf den Grund gehen", erklärt Reinhard Baumgart, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld auf Anfrage der NW.
Der anonyme Strafantrag richtet sich gegen alle in Betracht kommenden Personen. Im Wahlbezirk 22 Wulferdingsen-Nord waren am Abend der Kommunalwahl für den SPD-Kandidaten Andreas Below und den CDU-Kandidaten Malte Kuhlmann jeweils 243 Stimmen gezählt worden. Über den Einzug einer der beiden Kandidaten in den Bad Oeynhausener Stadtrat sollte zwei Tage im Wahlausschuss das Los entscheiden.
Doch dazu kam es nicht mehr: Die Mitglieder des Wahlausschusses unter Vorsitz des Wahlleiters Peter Brand zählten noch einmal nach und entdeckten auf einem Wahlzettel, der als Stimme für Malte Kuhlmann gewertet worden war, ein zweites Kreuz. Somit stellte der Wahlausschuss den Sieg Andreas Belows fest.
In dem anonymen Schreiben heißt es nun dazu: "AmWahltag sind die Stimmen mehrmals von den Wahlhelfern im Wahllokal und im Rathaus nachgezählt worden. Gerade weil ein knappes Ergebnis entstand. Die entsprechenden Wahlhelfer können dies bezeugen. Eine mehrfache und gewissenhafte Auszählung der übersichtlichen Stimmzettel ist gewährleistet gewesen. Aufgrund der Aussagen einiger Wahlhelfer besteht der dringende Verdacht, dass die Wahl im Zeitraum vom 30. August bis 1. September (Wahlausschuss) gefälscht wurde", heißt es in dem Strafantrag, der der Lokalredaktion vorliegt.














