Bad Oeynhausen. Randvoll mit Altöl muss das 200 Liter große Stahlgebinde an einer Loher Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge und Landmaschinen gewesen sein. Und mehr als das: Als Mitarbeiter des Kreis-Umweltamtes den Betrieb 2006 das erste Mal kontrollierten, schwappte das Altöl sogar aus dem Gefäß heraus und versickerte im unversiegelten Boden. Gestern musste sich der Betreiber der Werkstatt vor Gericht verantworten.
Nicht nur die Überfülle des Stahlgebindes kritisierten die Mitarbeiter vor gut drei Jahren: Zur Abdeckung des Bodens unter dem Gefäß hatte der Betreiber - ein 50-jähriger Landmaschinenmechaniker aus Bad Oeynhausen - Lastwagen-Planen ausgelegt, die für den Zweck völlig ungeeignet waren. Statt Bindemittel goss er Sägespäne auf die Öllachen, die durch die Plane sickerten. Außerdem monierten die Kontrolleure, dass unter einem Öl- und Chemikalienlager an der Reparaturwerkstatt Verbundsteinpflaster lagen, die die gefährlichen Chemikalien in den Boden sickern ließen. Auch die betriebene Kleinfeuerungsanlage für Abfälle sei nicht erlaubt gewesen. "Das sah da aus wie im Saustall", sagte Amtsrichter Birkmann, als er gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Umweltamtes und dem Angeklagten die Fotos vom Tatort in Augenschein nahm.
Weitere drei Mal kamen die Kontrolleure in drei Jahren auf die Lohe und fanden die Situation unverändert vor. "Sie beweisen ein hohes Maß an Gleichgültigkeit gegenüber behördlichen Auflagen", kommentierte die Staatsanwältin. Das Betreiben der Reparaturwerkstatt war ihm damals bereits verboten worden. "Ich habe dort lediglich für Bekannte noch ein paar Reparaturen durchgeführt", rechtfertigte sich der Angeklagte.
Er hätte damals ein massives Alkoholproblem gehabt, räumte er ein. Stück für Stück sei er jetzt damit beschäftigt, in der Werkstatt "Klar Schiff" zu machen. Als die Anklageschrift bei dem 50-Jährigen einflatterte, stand er gerade unter laufender Bewährung.
Amtsrichter Birkmann verlas acht Eintragungen im Bundeszentralregister von Betrug über Steuerhinterziehung, Gründungsschwindel nach GmbH-Gesetz und Hehlerei. Er verurteilte den Landmaschinenmechaniker zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Darüber hinaus muss er 80 Sozialstunden ableisten.















