Bad Oeynhausen (juk). Zwei der Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft gegen Bad Oeynhausens Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann vorliegen (wir berichteten mehrfach), kommen aus dem Rathaus. Wie Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart gestern bestätigte, hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt am 16. Dezember vergangenen Jahres Anzeige gegen Mueller-Zahlmann wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit den umstrittenen Zins-Derivat-Geschäften der Stadt erstattet .
Bereits am 23. November ging bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls mit dem Absender des Rechnungsprüfungsamtes eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung gegen den Bürgermeister ein. Dabei geht es um das Zentrum für Technologie-Transfer Biomedizin (ZTB) und deren Tochter Delta Venture Capital (DVC), das in den 90er Jahren Gründungs-Kredite an junge Firmen vergaben.
Laut Baumgart liegen der Staatsanwaltschaft neben den Anzeigen aus dem Rechnungsprüfungsamt noch zwei weitere anonyme Anzeigen zu den beiden Sachverhalten sowie eine Anzeige einer Privatperson zur möglichen Insolvenzverschleppung beim ZTB vor. "In der Sache gibt es nichts Neues", sagte Mueller-Zahlmann. "Die Strafanzeigen von Beschäftigten der Stadtverwaltung aber sind in keiner Weise akzeptabel. Um so mehr sehe ich dem Ausgang der Ermittlungsverfahren mit großer Zuversicht entgegen", so der Bürgermeister am Mittwoch gegenüber der NW.
Drei bis vier Wochen Warten
Als "relativ ungewöhnlichen Vorgang" wertet Baumgart die Tatsache, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt den eigenen Bürgermeister angezeigt habe. Beim Thema Zinsgeschäfte sei von der Staatsanwaltschaft zu prüfen, "wie risikohaft ein Bürgermeister handeln darf, wenn er mit Steuergeldern umgeht".
2007 und 2008 hatte die Stadt zwei besonders risikioreiche Zins-Tauschgeschäfte (Swaps) abgeschlossen. Aus dem letzten verbliebenen Swap war die Stadt vor einem Jahr, im März 2009, ausgestiegen. Den damaligen Marktwert-Verlust für die Stadt hatte Mueller-Zahlmann mit 485.000 Euro angegeben.
Der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft schätzt, dass in den nächsten drei, vier Wochen die Entscheidung fällt, ob die Ermittlungen eingestellt oder weitergeführt werden.