Bad Oeynhausen/Bielefeld (joh). Die 56-jährige Barbara K. ist wahrscheinlich einen langsamen qualvollen Tod gestorben. Das ergibt sich aus dem Gutachten der Gerichtsmedizinerin Karin Varchmin-Schultheiß, das dem Bielefelder Schwurgericht am zweiten Tag des Prozesses gegen den des Mordes an seiner Ehefrau angeklagten Friedrich K. (62) aus Bad Oeynhausen vorgetragen wurde.
Todesursache sei zweifelsfrei "Ersticken durch einen Würgevorgang" gewesen, führte die Sachverständige aus. Die Zeit bis zum Eintritt des Todes könne "im zweistelligen Minutenbereich" gelegen haben, wobei das Opfer bis kurz vor Todeseintritt bei Bewusstsein gewesen sein dürfte. "Natürlich hatte Frau K. Todesangst gehabt", so Varchmin-Schultheiß.
Diese Fakten sind für die juristische Bewertung des Falles von Bedeutung. Die Anklage geht von dem Mordmerkmal "grausam" aus. Grausam tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer dem Opfer aus gefühlloser unbarmherziger Gesinnung besonders schwere Qualen zufügt.
"Er wirkte ziemlich ruhig"
Die Gutachterin hatte am 16. September 2009, dem Tag des Verbrechens, nicht nur die Leiche des Opfers obduziert, sondern auch den Angeklagten untersucht und dabei Abwehrspuren an seinen Armen entdeckt. "Er wirkte ziemlich ruhig", schilderte die Gerichtsmedizinerin auf Frage der Vorsitzenden Richterin Jutta Albert den damaligen Zustand des Angeklagten.Beklemmende Stille herrschte im Gerichtssaal, als gestern Mitschnitte der Notrufe abgespielt wurden, die in der Tatnacht bei der Polizei eingegangen waren. "Ich brauche die Polizei in die Kappenberger Straße", hatte Friedrich K. gesagt. Auf Nachfragen des Beamten, was denn eigentlich passiert sei, hatte der Angeklagte immer aufgeregter und gereizter reagiert. "Bitte helfen Sie mir", hatte er gerufen und schließlich schluchzend und im Ton äußerster Verzweiflung geschrien: "Meine Frau ist tot!" Darauf der Polizeibeamte: "Brauchen Sie einen Krankenwagen?" K. (wütend): "Sie ist tot, ich brauche keinen Krankenwagen!" Der Prozess wird am 13. April fortgesetzt.














