Bad Oeynhausen. Wie viel Geduld muss eine Richterin aufbringen? Was kann sie durchgehen lassen? Wenn sich das Publikum immer und immer wieder lautstark bemerkbar macht und den Ablauf stört? Darf sie einem Angeklagten die Zeit und das Podium vor einem Gericht verschaffen, dessen Rechtmäßigkeit er selber in Frage stellt?
Richterin Hellmann ließ den Angeklagten Holger B. (Name geändert) gewähren. Um ihn nach gut vierstündiger Verhandlung zu 25 Tagessätzen à 30 Euro Strafe zu verurteilen. Für sie stand fest, dass B. in Gegenwart einer Streifenwagen-Besatzung den "Hitlergruß" gezeigt hatte.
"So etwas", bekannte zwischenzeitlich der kopfschüttelnde Staatsanwalt Lausten, "habe ich noch nicht erlebt." Gemeint war das Auftreten des beleibten Angeklagten. Der, ganz in Schwarz gekleidet, gleich zu Beginn das Kommando im Saal 16 des Amtsgerichts Bad Oeynhausen übernahm. Und der mehrfach die Richterin verbal attackierte: "Jetzt hören Sie mir mal zu." Den Kläger in barschen Worten anging: "Herr Staatsanwalt, wo ist Ihr Staat?" Oder: "Ich lasse mich doch von Euch nicht kriminalisieren."
Als Utensil in diesem Stück Bad Oeynhausener Gerichtsgeschichte diente dem 53-jährigen Rentner eine hochgereckte weiße Rose: "Sehen sie, so hoch wachsen die Rosen im deutschen Reich." Um sich dann zu bücken und das Requisit wenige Zentimeter über den Boden zu halten: "Und so hoch wachsen die Rosen in der BRD." Nein, den "Hitlergruß" zu zeigen käme ihm nie und nimmer in den Sinn. "Schon gar nicht in Gegenwart von zwei Polizisten."
Die beiden Beamten waren an diesem 12. November 2009 zu einem Unfall gerufen worden und trafen zufällig auf den unbeteiligten Holger B., der laut Zeugenaussagen diese mehrfach verbal anging. Und sich von diesen mit besagtem "Hitlergruß" verabschiedete.
"Ich bin noch nicht mit Dir fertig"
So sah es der als Zeuge geladene Beamte, der sich vom Angeklagten beschimpfen lassen musste: "Kannst Du eigentlich noch in den Spiegel schauen?" Und der beim Hinausgehen fast noch mit B. aneinander geraten wäre: "Ich bin noch nicht mit Dir fertig." Die schon geöffnete Tür fiel krachend in ihren Rahmen, ehe der Beamte dann doch vom Angeklagten durchgelassen wurde.Was der Richterin nicht die Ruhe nahm. Sie verwies zwischendurch drei Zuschauer des Saals. Und fällte letztlich ihr Urteil, nachdem auch einer der beiden Unfallbeteiligten die Aussagen des Polizisten ausnahmslos bestätigt hatte.
Die Verhandlung in drei Akten begleiteten vier Zivil-Polizisten im Saal. Und zehn Uniformierte auf dem Gerichtsflur.
















