Bad Oeynhausen (nic). Mehrheitlich hat sich der Rat am 7. Juli für einen Doppelhaushalt 2010/2011 ausgesprochen. Dagegen votierte die BBO. Nun wird Kämmerer Marco Kindler in der Sitzung am 29. September den Doppelhaushalt einbringen.
Jetzt hat sich die BBO in einem Schreiben an Landrat Dr. Ralf Niermann gewandt und fordert ihn auf, in seiner Funktion als Kommunalaufsicht einzuschreiten, da der "angestrebte Doppelhaushalt gegen die Gemeindeordnung verstößt". Ferner soll der Landrat Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann darauf hinweisen, dass Ratsbeschlüsse, die nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen, vom Bürgermeister zu beanstanden seien, heißt es in dem BBO-Schreiben.
In seiner im August gefassten Stellungsnahme stellt die Kommunalaufsicht allerdings fest, dass die Stadt sich wegen Nichtbeschlusses eines Haushalts und eines Haushaltssicherungskonzepts in der vorläufigen Haushaltsführung befinde. Kurzum: Kritisiert wird die Tatsache, dass die Stadt bislang noch gar keinen Haushalt hat.
Auf die von der BBO erhobenen Vorwürfe reagiert Olaf Winkelmann (SPD). "Die Vorwürfe entsprechen nicht dem Schreiben der Kommunalaufsicht, sondern sind politisch inszenierte Interpretationen der BBO-Fraktionsmitglieder. Gerade mit dem Verfahren zur Einbringung des Doppelhaushalts kommen wir wieder auf den rechtlichen Boden der Gemeindeordnung, die in § 80 GO NRW vorsieht, dass ein Haushaltsentwurf spätestens ein Monat vor Beginn des Haushaltsjahrs anzuzeigen ist. Dies ist in den vergangenen zehn Jahren nicht erfolgt, deshalb koppeln wir das Jahr 2011 an das Jahr 2010, um wieder Rechtssicherheit zu erlangen."















