Bad Oeynhausen (nh). 5.000 Liter Heizöl hatte er sich liefern lassen. Allerdings nicht unter seinem Namen, sondern unter einer falschen Identität. Das war im Juli vor drei Jahren. Ein Nachspiel hatte der Betrug für den heute 65-jährigen Mann aus Bad Oeynhausen bereits im letzten Jahr.
Per Strafbefehl wurde er zur Zahlung von 500 Euro verurteilt, wobei das Gericht einen Tagessatz von zehn Euro veranschlagte. Der schien dem Mann zu hoch. Im Juni vergangenen Jahres legte er Widerspruch gegen die Tagessatzhöhe ein. Gestern sollte das Thema vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
Die beiden geladenen Zeugen waren dazu auch erschienen, nur der Angeklagte fehlte. Und das unentschuldigt. Amtsrichter Steinecker verwarf den Widerspruch und verurteilte den 65-Jährigen erneut zur Zahlung der 500 Euro. Und das mit einer ziemlichen Teuerungsrate. Denn der Angeklagte muss jetzt zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.
Ob der säumige Zahler noch mehr als die Angabe einer falschen Identität auf dem Kerbholz hat, ließ sich gestern nicht zweifelsfrei klären. Denn sein Nachname wird in manchen Ausweisen mit "ss" und in anderen Dokumenten wie etwa seiner Geburtsurkunde mit "ß" geschrieben.
Welche Schreibweise die richtige ist und ob der Angeklagte doch auffälliger als bisher angenommen ist, wird die Staatsanwaltschaft jetzt klären.













