Bad Oeynhausen (juk). Mit diesem Schutz will sich Ulrich Borchers nicht abfinden. Der Eigentümer der beiden alten "Derrick-Kräne" am Weserufer in Rehme hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden, die Kräne unter Denkmalschutz zu stellen, Berufung eingelegt. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Fall befassen.
"Im Prinzip stören mich die Kräne nicht", betont Borchers. "Wohl aber die Art und Weise, wie sie unter Schutz gestellt werden sollen". Er habe verschiedene Kompromiss-Lösungen vorgeschlagen, die von der Stadt aber allesamt verworfen worden seien. "Da fühlt man sich als Bürger schon drangsaliert."
"Im Prinzip stören mich die Kräne nicht", betont Borchers. "Wohl aber die Art und Weise, wie sie unter Schutz gestellt werden sollen". Er habe verschiedene Kompromiss-Lösungen vorgeschlagen, die von der Stadt aber allesamt verworfen worden seien. "Da fühlt man sich als Bürger schon drangsaliert."
Die beiden Weserkräne wurden in den Jahren 1933 und 1955 auf dem Gelände der damaligen Holzhandlung Landré und Bartels errichtet, um Holz von den Schiffen auf das Werksgelände zu hieven. Stadt-Pressesprecher Rainer Printz sieht in der Anlage "einen hohen Symbolwert für die Weserschifffahrt und die Holzindustrie". Die Kräne seien eine Erinnerung an die einst florierende Holzindustrie und eine Attraktion für den vorbeiführenden Weserradweg, so Printz. Und so hatte in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden auch die Denkmalbehörde beim Landschaftsverband in Münster argumentiert. Das Mindener Gericht hatte daraufhin Ende des vergangenen Jahres entschieden, dass die Weserkräne in die Denkmalliste der Stadt einzutragen sind (wir berichteten).
Gegen das Mindener Urteil hat Borchers nun Berufung eingelegt. "Mal sehen, was in der nächsten Instanz passiert", so der Eigentümer. Borchers rechnet damit, dass er auf eine Entscheidung womöglich ein Jahr warten muss.














Nach meinem Rechtsempfinden müsste die Denkmalbehörde die Kräne erwerben und sich um den Erhalt kümmern.