Kreis Minden-Lübbecke (nw). Noch bevor das Vergabe- und Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen am 1. Mai 2012 in Kraft tritt, erntet es im Baugewerbe herbe Kritik. Jürgen Thielking, Obermeister der Baugewerken-Innung Minden-Lübbecke bringt es auf den Punkt: "Das heimische Handwerk steht für fair und lokal hergestellte Produkte. Wie sollen wir kontrollieren, unter welchen Bedingungen ein Granit in Brasilien oder Indien geschlagen wird, den unsere Baustoffhändler einführen?".
Das aber verlangt das Gesetz. Künftig ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in NRW nicht nur an Mindestlöhne gekoppelt sondern auch an andere Sozialstandards wie das Verbot von Kinderarbeit oder den Nachweis von Fördermaßnahmen für Frauen in Unternehmen. "Die im Gesetz verordnete Lohnuntergrenze von 8,62 Euro war für uns nie Thema", stellt der Vorsitzende der Innung fest. Im Tarifvertrag garantiere das Baugewerbe mit 11,05 Euro schon jetzt einen besseren Mindestlohn.
Bau- und Wirtschaftsminister Karry K. Voigtsberger stellte kürzlich die unbürokratische Handhabe des Gesetzes in Aussicht. Die Unternehmen sollen schriftlich die Einhaltung von Lohngrenzen und Sozialstandards erklären, eine Prüfabteilung im Wirtschaftsministerium würde stichprobenartig die Richtigkeit dieser Erklärungen kontrollieren. "Kontrollen sind gut, aber Stichproben garantieren doch keine flächendeckende Einhaltung von Sozialstandards", stellt Thielking fest. Er befürchtet Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Dieses Kontrollverfahren gibt es bereits. Das Tariftreuegesetz erwähnt es auch, schreibt es aber nicht zwingend vor.
Die Baugewerken-Innung Minden-Lübbecke vertritt als lokale Berufsvereinigung etwa 80 tarifgebundene Bauunternehmen mit rund 900 Beschäftigten.













