Nordumgehung: Bezirksregierung verfügt bei Theilemann-Grundstück die "vorzeitige Besitz-Einweisung"
Bad Oeynhausen. In die verfahrene Situation um den Stillstand der Nordumgehung in Eidinghausen kommt Bewegung. Gestern gab die Bezirkregierung Detmold dem Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW auf "vorzeitige Besitz-Einweisung" statt. Danach dürfen die Straßenbauer ab dem 20. Februar auf das Gelände des Unternehmers Jochen Theilemann und mit Rodungsarbeiten beginnen.
Der 65-jährige Eidinghausener wartet unterdessen weiter auf 969.065 Euro, die er als Entschädigung erhalten soll. Dieses Geld war Theilemann von der Bezirksregierung zugesprochen worden. Doch auch damit will sich Straßen NRW nicht abfinden.
Wie mehrfach berichtet, steht dem Lückenschluss zwischen der A 2 und der A 30 das Theilemannsche Grundstück im Wege. Der Unternehmer verweigert den Straßenbauern den Zugang, weil er zu bereits gezahlten zwei Millionen Euro für das Grundstück zusätzliche Gelder als Entschädigung haben möchte.
Diese 969.065 Euro wollte Straßen NRW trotz Festlegung durch die Bezirksregierung nicht zahlen. Zudem war laut Entscheid des Landgerichtes Detmold eine Einspruchsfrist verstrichen. "Das ist juristisch noch nicht geklärt", sagte gestern auf NW-Anfrage Straßen-NRW-Sprecher Bernd A. Löchter, der damit zugleich bestätigt, dass die Behörde in dieser Entschädigungsfrage die nächste Instanz beim Oberlandesgericht in Hamm eingeschaltet hat: "Ja, da ist eine Beschwerde anhängig."
Auch ohne weitere Zahlungen wollen die Straßenbauer nun die Lücke im Lückenschluss schließen. Dafür haben sie mit dem Paragrafen 18 F des Bundesfernstraßengesetzes einen vermeintlichen Joker gezogen.
Den wollten sie schon vor genau einem Jahr am Verwaltungsgericht Minden einsetzen, scheiterten allerdings an der Zuständigkeit. Ein zweiter Versuch in Minden auf "sofortige Vollziehung" schlug ebenfalls fehl. Wobei die Mindener Richter mit Datum vom 26. Oktober 2011 zum erneuten Versuch mit dem Joker "18 F" rieten, dann allerdings bei der Bezirksregierung. Löchter: "Diesen Antrag haben wir am 19. Dezember 2011 in Detmold gestellt." Es folgte am 26. Januar 2012 eine mündliche Verhandlung in Detmold, an der unter anderem Regierungsdirektor Friedrich Grote (Straßen NRW, Büro Gelsenkirchen) teilnahm. Auf Basis dieses Treffens hat nach Informationen der NW die Bezirksregierung durch den Leitenden Regierungsdirektor Hans-Joachim Baier der "vorzeitigen Besitzeinweisung" jetzt stattgegeben.
Das wundert wiederum Theilemanns Anwalt Dr. Christoph Jahn. Bei der Verhandlung am 26. Januar sei das Gebot des sofortigen Beginns zur Sprache gekommen - und vor dem Hintergrund der drei Jahre Bauzeit, die für den Dehmer Tunnel veranschlagt werden, in Frage gestellt worden. Zugleich sei die Finanzierung der gesamten Nordumgehung angeführt worden, bei der sich nach heutigem Stand eine Deckungslücke von 88 Millionen Euro auftut. Jahn: "Beide Punkte sind für uns völlig unverständlich ignoriert worden."
Der Paderborner Advokat wird diesen Verwaltungsakt heute vor das Mindener Verwaltungsgericht bringen. Christoph Jahn: "Weil diese Klage keine aufschiebende Wirkung hat, werden wir zudem ein Eilverfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung anstrengen." Die Mindener Richter sollen sich "erwartungsgemäß" (Jahn) noch vor dem 20. Februar mit diesem Fall beschäftigen.