Fahrer fordern Genehmigung für die Fußgängerzone / Stadt sieht "keinen Spielraum"
Bielefeld. Elisabeth K. (Name geändert) aus Schildesche ist 99 Jahre alt. Mit ihren Augen ist es nicht allzu gut bestellt und auch ihre Beine haben an Kraft verloren. Jeder Meter ist für sie ein Kampf. Um ihren wöchentlichen Einkauf bei der Stamm-Parfümerie an der Niedernstraße zu erledigen, ist sie auf die Hilfe ihres Stamm-Taxifahrers angewiesen. Er fährt sie bis vor die Ladentür, stützt sie, begleitet sie und und wartet bis ihr Einkauf erledigt ist. Eigentlich ist ihm dieser Service nicht erlaubt.
"Streng genommen dürfen wir nicht einmal Kranke zu ihrem Arzt in der Altstadt fahren", sagt der langjährige Taxifahrer Detlef Kohlenberg. Unter dem Fußgängerzonenschild ist nur von einer zeitlich begrenzten Ausnahme für den Lieferverkehr zu lesen. Eine Beförderung für Gehbehinderte oder Kranke ist offensichtlich nicht vorgesehen. Trotzdem hat die Stadt Bielefeld vor Jahren mit den Taxifahrern vereinbart, dass mögliche Bußgeldbescheide erlassen werden, sollte ein Arzt die Notwendigkeit für den Transport schriftlich bestätigen.
"Von diesem Entgegenkommen wird so gut wie kein Gebrauch gemacht", sagt Christiane Krumbholz, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde. Kohlenberg widerspricht: "Die Vordrucke dafür waren zuletzt so begehrt, dass wir erst wieder neue nachdrucken müssen."
Anderen Taxiunternehmern ist der Aufwand zu groß: "Ich zahle lieber 15 Euro Strafe als 20 Minuten auf die Unterschrift des Arztes zu warten. Die Verdienstlage ist sowieso schon schlecht, die Diskussion mit den Behörden ist zu zeitraubend."
Die Taxifahrer hoffen endlich auf ein Entgegenkommen. Christiane Krumbholz sieht aber "keinen Spielraum" für neue Regelungen: "Wir wollen auf keinen Fall eine Fußgängerzone voller Taxis. Eine pauschale Öffnung kommt deshalb nicht in Frage." Auch eine Beschränkung nur zu den Praxis-Öffnungszeiten – vergleichbar mit der Regelung des Lieferverkehrs –, wie es der Geschäftsführer der Bielefelder Funk-Taxi-Zentrale (BieTa), Spyridon Athanasiou, fordert, komme nicht in Frage.
"In Bielefeld besitzen 140 Unternehmer insgesamt 200 Taxen", sagt Krumbholz. "Verglichen damit haben wir wenig Probleme." Auch Athanasiou spricht von nur 5 bis 6 Fällen pro Jahr. "Trotzdem muss es endlich eine Regelung geben", fordert er. Denn Taxifahrer könnten in der Fußgängerzone jederzeit mit einem Knöllchen bestraft werden. Bisher seien die Kollegen immer der Laune der Politesse oder des Polizisten ausgeliefert.
"Die Fahrer können ja immer behaupten, gerade einen Patienten zum Arzt befördert zu haben", sagt Polizeisprecherin Christine Schmitt. "Das ist kaum überprüfbar." Tatsache sei es aber, dass immer mehr Fahrer die Altstadt als Abkürzung nutzen.
Dagegen gehe die Polizei rigoros vor. "Es verlangt aber kein Beamter ein Ordnungsgeld, wenn nachweislich ein Patient befördert wird", betont Schmitt. Helga Sielemann vom Seniorenrat unterstützt hingegen den Wunsch der Taxifahrer: "Wir begrüßen eine Regelung, die älteren und behinderten Menschen hilft."