Bielefeld. In dem Aufsehen erregenden Nötigungsfall an der Universität Bielefeld kommen immer mehr pikante Details ans Tageslicht. Wie berichtet, soll ein 54-jähriger Uni-Professor seine Doktorandin zu sexuellen Handlungen in mindestens 18 Fällen genötigt haben. Wie jetzt bekannt wurde, soll der Hochschullehrer seiner 27-jährigen Angestellten 10.000 und 20.000 Euro angeboten haben, nachdem sie im April Anzeige gegen ihn beim Uni-Rektorat erstattet hatte. Schweigegeld?
Der Hochschullehrer soll für das Geld die Rücknahme der Anzeige gefordert haben. Doch die 27-Jährige lehnte ab und berichtete der internen Ermittlungskommission der Universität auch von diesem unmoralischen Angebot. Im Anschluss habe der Professor am 24. Juni seinerseits Anzeige wegen Verleumdung gegen die Doktorandin erstattet.
Tatsächlich soll der Hochschullehrer auch zu diesem Vorwurf von der Uni-Kommission gehört worden sein, bevor Uni-Präsident Dieter Timmermann den Fall Ende Juni endgültig an die Staatsanwaltschaft abgab. Bei dieser uni-internen Anhörung soll der beschuldigte Professor zwar zugegeben haben, der 27-Jährigen Geld angeboten zu haben. Doch das Angebot sei nicht ernst, sondern nur als Provokation gemeint gewesen, heißt es. Uni-Sprecher Ingo Lohuis wollte diesen Vorfall mit dem Hinweis auf die laufenden Ermittlungen weder bestätigen noch dementieren.
Sechs weitere Zeugen zur Anhörung geladen
Kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen sich hatte der Professor auf Anfrage noch Stellung genommen und die Vorwürfe als haltlos von sich gewiesen: "Bevor man zur Polizei geht, versucht man andere Wege", sagte er auf die Frage, warum er nicht sofort Anzeige erstattet habe. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall intensiviert. Wie weiterhin berichtet, hat sie sechs weitere Zeugen zur Anhörung geladen.Gleichzeitig geht innerhalb der betroffenen Fakultät der Machtkampf in der Gleichstellungskommission weiter. Weil die in Kritik geratene Vorsitzende – sie hatte sich für die Rechte der Doktorandin eingesetzt – nun per Satzungsänderung abgewählt werden soll (NW vom 30. Juli), kündigte ihr Anwalt Torsten Gieseke rechtliche Konsequenzen an: "Wir werden vor das Verwaltungsgericht gehen." Es sei unverantwortlich von Seiten der Uni, so einen Fall unter den Tisch zu kehren, betonte er.


















