Bielefeld. "Das ist Manipulation, das ist Abzocke. Ich hätte nicht gedacht, dass die Stadt Bielefeld so etwas nötig hat", schimpft Walter Stehling aus Lage. In seiner Hand hält er ein Foto vom Bielefelder Ordnungsamt. Es soll sein Parkvergehen beweisen, deutlich ist darauf ein Halteverbotsschild zu sehen. Stehling kommen Zweifel: Er schaut sich an der Körnerstraße nochmal um und traut seinen Augen kaum: Das Schild existiert dort gar nicht.
Walter Stehling fährt oft zum Einkaufen nach Bielefeld. Nicht immer findet er mit seinem Fahrzeug gleich einen freien Parkplatz in der Innenstadt. Am 18. Juli war das anders: In der Körnerstraße war noch eine Lücke frei. Völlig konsterniert war der Elektrotechniker aber wenige Tage später, als plötzlich ein Verwarnungsgeld der Stadt Bielefeld in Höhe von 15 Euro ins Haus flatterte.
Da war's noch da. | FOTO: NW
Trotz der kleinen Summe lässt die Sache den 62-Jährigen nicht in Ruhe. Er fährt nochmal in die Körnerstraße: "Ich musste richtig suchen, bis ich das Schild doch gefunden hatte." Das Zeichen für eingeschränktes Halteverbot auf Höhe der Hausnummer 1a findet er versetzt hinter einer vorstehenden Häuserecke. "Es tut mir Leid, wenn man die Straße entlangfährt, ist dieses Schild nicht zu sehen", sagt er. "Deshalb habe ich auch Widerspruch eingelegt."
Das Ordnungsamt lehnt den Einspruch ab
Doch auch jetzt kommt der Mann aus Lage aus dem Staunen nicht mehr heraus: Das Ordnungsamt lehnt seinen Einspruch ab. Zum Beweis fügt der Sachbearbeiter ein Foto bei. Dort steht das Halteverbotszeichen plötzlich direkt vor der sichtbehindernden Häuserecke.
"Haben die das technisch bearbeitet, das Schild nachträglich dorthin montiert?" fragt sich Stehling, der sich nach seinem zweiten Besuch in der Körnerstraße genau daran erinnern kann, wo das fragliche Schild wirklich steht. "So ein Foto macht mich wütend."
Als Ordnungsamtsleiter Roland Staude von dem ungewöhnlichen Sachverhalt erfährt, geht er dem Rätsel sogar persönlich nach – und in der Körnerstraße ist auch er erstaunt. Foto und Realität stimmen nicht überein.
Foto-Archiv nicht auf dem neuesten Stand
Doch eine Nachfrage im Amt für Verkehr bringt Klärung: "Wir manipulieren keine Fotos", betont Staude, "aber Herr Stehling hat trotzdem Recht." Das Verkehrszeichen sei bereits im Frühjahr 2008 um einige Meter versetzt worden. "Unsere Bilddatei ist in diesem Fall also veraltet", sagt er und fügt sofort entschuldigend an: "Wir werden sein Verfahren einstellen." Weil nicht mehr zu klären sei, ob Herr Stehling vielleicht doch legal geparkt hat. "Und wir werden unser Foto-Archiv auf den letzten Stand bringen."
Tatsächlich hätten die Sachbearbeiter für sogenannte "Beanstandungsschwerpunkte", zu denen die Körnerstraße offensichtlich zählt, Beweisfotos vorrätig, so Staude. Weil bei der vorigen Schilderkonstellation streng genommen die Halteverbotszone kurz vor dem Ende des Parkscheinbereichs begann – sie standen in falscher Reihenfolge –, hat die Stadt entschieden, das Halteverbot um wenige Meter nach hinten zu verschieben. Seitdem steht das Halteverbotszeichen hinter der Häuserecke.
Einen Grund für zahllose Knöllchen-Einsprüche sehe Staude wegen der Sichtbehinderung aber nicht. Möglicherweise könne nicht jeder das Schild aus dem Auto heraus sehen. "Aber spätestens wenn man aussteigt, ist es zu sehen. Das reicht aus."