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24.09.2009
BIELEFELD
Die versteckte Kamera
Wie ein Tarifkonflikt zwischen der IG Metall und einem Autohändler eskalierte
VON FRANK BELL

Gut getarnt

Bielefeld. Der Geschäftsführer eines Autohauses fühlt sich von Betriebsratsmitgliedern angefeindet und bedroht, Betriebsrat und Gewerkschaft IG Metall sprechen vom Drangsalieren der Beschäftigten. Mehrfach musste das Arbeitsgericht über Nachzahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie von Vermögenswirksamen Leistungen entscheiden. Bisheriger Höhepunkt in der Auseinandersetzung um einen Haustarifvertrag: Geschäftsführer Alexander A. (Name geändert) zeichnete eine Betriebsratssitzung in Bild und Ton auf. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Der Betriebsratsvorsitzende und Ute Herkströter, Zweite Bevollmächtigte der IG Metall und für das Kfz-Handwerk zuständig, berichteten im Gespräch mit der Neuen Westfälischen  von einer Sitzung des Betriebsrats am 28. Juli. Einige Teilnehmer hatten den Verdacht, dass sie abgehört wurden. Herkströter: "Das konnte ich nicht glauben und habe deshalb einen Köder ausgelegt, indem ich dem Chef Schläge angedroht habe, wenn der Tarifvertrag nicht zustande kommt. Wenn diese Drohung später in anderem Zusammenhang gegen uns verwendet wird, wäre der Beweis der Bespitzelung erbracht."

Tatsächlich: Einen Monat später spielte in einem Schreiben von A.’s Rechtsanwalt aus Hamburg an den Rechtsvertreter von Betriebsrat und Gewerkschaft, Joachim Wagner, diese Drohung eine Rolle.
Firmenchef A. bestätigte inzwischen in einer Stellungnahme die Video-Aufzeichnung. Er habe sich angefeindet und bedroht gefühlt: "Das hat sich nicht gegen den Betriebsrat als Institution gerichtet, sondern gezielt gegen einzelne Personen aus dieser Gruppe."

Polizei beschlagnahmt Kamera und Laptop

Zurück in die Betriebsratssitzung vom 28. Juli. Herkströter und der Betriebsratschef berichteten, man habe den Raum schließlich doch untersucht, eine Videokamera samt Mikrofon entdeckt und die Polizei eingeschaltet, die später Kamera und Laptop beschlagnahmte. Auf der Suche nach dem Endpunkt der Übertragungsleitung sei den Betriebsräten aus einem gegenüberliegenden Raum, A. mit Laptop entgegengekommen.
Die Ausgespähten erstatteten bei der Polizei Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Paragraf 201 Strafgesetzbuch) und ergänzten sie später noch wegen Verletzung des Betriebsverfassungsgesetz.

Noch am Tag der Sitzung habe der zweite Geschäftsführer X. den Betriebsratschef gebeten, den Vorfall nicht publik zu machen und als Gegenleistung angeboten, bislang nicht gezahltes Urlaubsgeld und Vermögenswirksame Leistungen (VWL) zu überweisen. Der Betriebsrat habe auf den gewünschten Haustarifvertrag verwiesen. Am nächsten Tag sei es zur Übergabe eines Vertragsentwurfes gekommen. Inhalt: unter anderem zwei Prozent Lohnerhöhung ab 1. August. Außerdem sollte die IG Metall schriftlich erklären, dass sie den Video-Vorfall nicht an die Öffentlichkeit bringt. Dann, so Herkströter, habe die Unternehmensleitung darüber hinaus zur Bedingung für den Tarifvertrag gemacht, dass die Arbeitnehmerseite die Strafanzeigen zurückzieht. "Wir haben zugestimmt, weil uns tariflich gesicherte Arbeitsplätze wichtiger sind", betonte sie.

Nun jedoch stellte der Betriebsrat seinerseits zusätzliche Forderungen: 3,4 Prozent mehr Lohn, für Heiligabend und Silvester nur ein Urlaubstag, sofortiges Auszahlen von ausstehendem Urlaubsgeld und VWL, uneingeschränkte Betriebsversammlungen, offizielle Entschuldigung, abhörsicherer Sitzungsraum und Rücknahme einer Kündigung.

Ermittlungen abgeschlossen

Nichts geschah. Stattdessen erreichte Gewerkschaftsanwalt Wagner ein Brief von A.’s Hamburger Rechtsvertreter mit dem Vorwurf, die Gewerkschaft setze die Strafanzeige als Erpressungswerkzeug ein. "Da ist uns der Kragen geplatzt", sagte IG-Metall-Sprecher Hans-Jürgen Wentzlaff. Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart bestätigte die Videoaufzeichnung und erklärte, die Ermittlungen seien abgeschlossen. Ob und wann Anklage erhoben werde, stehe noch nicht fest.

Auf Anfrage der Neuen Westfälischen erklärte Unternehmenschef A., er lasse sich weder von "radikalisierten Mitarbeitern" noch von der IG Metall erpressen. Er bedauere ausdrücklich, wenn ihn ein Verschulden an der entstandenen Unruhe in seiner Firma treffe.


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