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23.10.2009
BIELEFELD
Simone Thomalla und Isabell Werth am Bielefelder Berg geblitzt
Prominente gehen gegen Bescheide vor
VON PETER JOHNSEN

Schauspielerin | FOTO: DDP

Bielefeld. Zwei prominente "Opfer" des Blitzers am Bielefelder Berg der Autobahn A 2 werden sich am Dienstag, 26. Januar 2010, in Saal 4056 des Bielefelder Amtsgerichts die Klinke in die Hand geben: Schauspielerin Simone Thomalla (44) und Dressurreiterin Isabell Werth (40).

Thomalla, die sich im Januar dieses Jahres von ihrem langjährigen Lebensgefährten, dem Schalker Ex-Manager Rudi Assauer, trennte, geriet am 20. Januar in die Radarfalle. Nach Abzug von Toleranzen blieb eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 Stundenkilometern übrig. Das ist exakt der Wert, ab dem im Normalfall ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet wird. Die Schauspielerin erhielt einen Bußgeldbescheid über 100 Euro und den obligatorischen Monat Fahrverbot, gegen den sie Einspruch einlegte. Ihr Termin bei Amtsrichterin Sigrid Brecht beginnt um 10 Uhr.

Bereits am 22. Dezember 2008 erwischte es die zweifache Olympiasiegerin, Welt- und Europameisterin Werth, die damit zu den ersten Betroffenen der zehn Tage zuvor installierten Radaranlage zählte. Für eine Überschreitung des Tempolimits – erlaubt sind 100 km/h – um 37 Stundenkilometer soll sie 150 Euro zahlen und den Führerschein ebenfalls für einen Monat abgeben. Auch sie legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und soll um 12.30 Uhr vor Brecht erscheinen.

Dressurspezialistin | FOTO: DPA

Der Vergleich der Bußgelder und Geschwindigkeiten lässt den Schluss zu, dass die schnelle Amazone bereits Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu verzeichnen hat. Beiden Damen dürfte es, wie den meisten Betroffenen, um das Fahrverbot gehen.

Bei nicht oder nur geringfügig vorbelasteten Temposündern besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes aufzuheben, wenn sie vor Gericht nachweisen können, dass sie beruflich unbedingt auf den Führerschein angewiesen sind.


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Kommentare
Bestimmt gibt es zum Jahreswechsel eine Sonderbeilage, in der auch auch alle nicht Prominenten Temposünder veröffentlicht werden. Gibt bestimmt eine menge Spaß Verwandte, Nachbarn und Kollegen zu sehen.

Heißt es nicht im GG Art.3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.? Gilt also auch für "Promis" und Politker, oder? Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben sich ALLE daran zu halten, oder im Falle des Erwischtwerdens eben die Strafe zu akzeptieren. Die Frage ist eher, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung am Bielefelder Berg berechtigt? Ist dort tatsächlich ein derartiger Unfallschwerpunkt, wie es zur Begründung verlautbart wurde? Oder stimmt das garnicht, sondern geht es eigentlich nur ums Abkassieren? Entsprechendes kam mal von einem Landtagsabgeordneten, der sich die Statistiken genauer angeschaut hatte. (Wäre doch mal ein Thema für die NW!) @ A. Tegtmeier Soweit mir erinnerlich, ist es bei der L557 nicht Bünde das blockiert, sondern Enger. Wie schon bei der Ortsumgehung! Dort wurde wegen der "Rücksichtnahme" auf Natur und Tierwelt, letztlich erst ein Unfallschwerpunkt geschaffen. Schon bei meiner ersten Fahrt über diese Straße habe ich damals gesagt: "Hier wird es ständig krachen!" Leider behielt ich Recht! (Hätte eine private Firma diese Straße gebaut, wäre sie wegen Sicherheitmängeln niemals für den Verkehr freigegeben worden!) Hoffentlich blüht uns bei der L557 nicht Ähnliches! Die Zeichen stehen dafür! (Auch ein Thema für die NW!?)

Wenn man geblitzt und somit der Geschwindigkeitsüberschreitung überführt wurde, dann muss man die Konsequenzen tragen. So ist das nun einmal. Das gilt auch für die Promis. Ob das nun die beiden beschriebenen Damen sind oder Felix Magath. Die müssen genau so die Börse zücken oder den "Lappen" abgeben, wenn es mich einmal erwischen sollte. Ich weiß gar nicht, was es da für Einspruchsgründe geben soll. Immunität von Promis aller Art, tiefstehende Sonne, unsaubere Fahrbahn etc. Hoffentlich gibt es einen saftigen finanziellen Strafaufschlag für die beiden Damen!!

Bei all dem Bla Bla übers Blitzen, irgendwie ist was komisch: die Zahl der Geschwindigkeitsbegrenzungen nimmt mit irrsinniger Geschwindigkeit zu. Wehe die wird mal geblitzt.. Und das obwohl die Autos immer sicher werden. Vieleicht werden die Menschen immer blöder? Oder vieleicht doch nur die Herren, die die Schilder aufstellen?

Vielleicht haben die ja Einspruch eingelegt, weil die gemachten Fotos von derart miserabler Qualität sind, dass sie die Bildzeitung nicht drucken möchten? Ansonsten steht es jefem frei den Rechtsweg zu beschreiten, aber bitteschön nur dann, wenn es tatsächlich was zu bemängeln gibt. Ansonsten sollte man zu seinem Vergehen stehen und nicht noch die Justiz mit dem Versuch belasten, sich mit Winkelzügen von seiner Bestrafung zu befreien. Das stünde Promi wie Nicht-Promi gut zu Gesicht. Insofern wäre es allenfalls interessant, mit welchen Begründungen Einspruch eingelegt wurde. Das wird im Artikel aber nicht erwähnt, wofür man allerlei Unsinn über "Amazonen" lesen darf.



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