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10.11.2009
BIELEFELD
Brutaler Tritt gegen den Kopf
Misshandlung im Schnellimbiss: Brüderpaar wegen versuchten Mordes vor Gericht
VON PETER JOHNSEN

Angeklagt

Bielefeld. Von zahlreichen Faustschlägen und Tritten getroffen, bricht das Opfer direkt vor dem Tresen des Fastfood-Restaurants zusammen, bleibt reglos auf dem Bauch liegen, während die Täter in Richtung Ausgang flüchten. Dann das Unfassbare: Einer der Schläger reißt sich von den Personen, die ihn nach draußen zerren, los, dreht sich um, rennt auf den am Boden Liegenden zu und tritt ihm aus vollem Lauf gegen den Kopf.

Diese brutale Szene wurde am Morgen des 12. Juli von den Überwachungskameras des Restaurants am Südring aufgezeichnet. Im gestern begonnenen Prozess gegen die mutmaßlichen Täter vor der III. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts ist das Video ein wichtiges Beweismittel und wurde im Gerichtssaal mehrfach vorgeführt.

Auf der Anklagebank sitzen die Brüder Bülent (18) und Ahmed H. (20, beide Namen geändert). Staatsanwalt Christoph Mackel hat beide wegen gefährlicher Körperverletzung, den jüngeren, der dem Opfer den lebensgefährlichen Fußtritt versetzte, zusätzlich wegen versuchten Totschlags angeklagt. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer erteilte den Brüder zu Verhandlungsbeginn den Hinweis, dass für beide auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in Frage komme.

Am Vorabend der Tat hatten Bülent und Ahmed H. an der Hochzeitsfeier ihrer Schwester teilgenommen. Gegen Mitternacht hatten sie gemeinsam mit sieben Freunden in zwei Pkw eine Gütersloher Diskothek aufgesucht. Gegen 5.15 Uhr war die Gruppe zu dem Restaurant gefahren. Am Tresen waren Ahmed H. mehrere Münzen auf den Boden gefallen. Als er das Geld aufheben wollte, sollen ihm der 24-jährige Ender W. und dessen Freund Marko R. (25, beide Namen geändert) im Weg gestanden haben. Es kam zu einem Wortwechsel, der in Beleidigungen und schließlich eine Schlägerei ausartete. Die Brüder und ihre sieben Begleiter schlugen und traten wüst auf die Opfer ein. Marko R. konnte flüchten, Ender W. brach bewusstlos zusammen und erhielt dann von Bülent H. den Tritt, der ihn das Leben hätte kosten können. Er erlitt einen Jochbein- und einen Armbruch sowie schwere Prellungen.

Vor Gericht räumten die Brüder die Tätlichkeiten ein. Bülent H. behauptet, stark betrunken gewesen zu sein: "Ich habe um mich herum nichts wahrgenommen und nicht gewusst, was ich getan habe". Auch Ahmed H. konnte sich angeblich auch "nicht so gut an die Schlägerei erinnern". Die Bilder lassen bei keinem der Angeklagten Ausfallerscheinungen erkennen.

Nachdem die beiden Geschädigten, die sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen haben, als Zeugen vernommen worden waren, entschuldigten sich die Brüder bei ihnen. Der so schwer verletzte Ender W. nahm die Entschuldigungen an und reichte den Angeklagten sogar die Hand zur Versöhnung.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe regte an, auf Bülent H. das Jugendrecht, auf Ahmed H. das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Er sprach sich für Freiheitsstrafen ohne Bewährung aus. Der Prozess wird am 16. November fortgesetzt.

Geistige Reife entscheidend

Die Angeklagten waren zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt und gelten daher in strafrechtlicher Hinsicht als Heranwachsende. Ob sie nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht be- und abgeurteilt werden, hängt wesentlich davon ab, ob sie in ihrer geistigen Reife eher einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen gleichen. Maßgebliche Vorschrift ist der Paragraf 105 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Danach findet das Jugendrecht Anwendung, wenn der Täter "nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt". Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt - selbst für Mord - zehn Jahre. (joh)



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