Bielefeld. Wenn die Kinder der AWO-Kita Ubbedissen ihren wöchentlichen Ausflug zum nahe gelegenen Waldkindergarten machten, dann wurde ihnen dort heißer Tee ausgeschenkt. Bis zum 22. September 2009. An jenem Tag kam es zu einem Unfall, bei dem ein dreijähriges Mädchen erheblich verletzt wurde. Für zwei Kindergärtnerinnen hatte die Angelegenheit sogar ein strafrechtliches Nachspiel vor dem Amtsgericht.
Auf fahrlässige Körperverletzung lautete der Vorwurf gegen Jutta D. (36, Namen aller Betroffenen geändert) und ihre Kollegin Monika F. (43). D. war es gewesen, die der kleinen Leonie den Tee ausgeschenkt hatte. Der Becher war so heiß, das das Kind erschrak, eine hastige Bewegung machte und sich die dampfende Flüssigkeit über den Oberkörper schüttete. Die Folgen waren schwerwiegend. Leonie erlitt Verbrennungen zweiten Grades, musste fünf Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden und starke Schmerzmittel nehmen.
Das alles hätte nicht sein müssen, meinte Karola M. (36), die Mutter des Kindes. Ihrer Tochter wären erhebliche Schmerzen erspart geblieben, wenn die Betreuerinnen ihr die mit der heißen Flüssigkeit durchtränkten Sachen ausgezogen, vor allem aber sofort einen Rettungswagen angefordert hätten. Weil man Leonie aber erst in den Kindergarten zurückbrachte und das Eintreffen der Mutter abwartete, dauerte es zwei Stunden, bis das Kind in ärztliche Behandlung kam. Nachdem der Kindergarten ihre Schmerzensgeldforderung aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte, erstatteten Leonies Eltern Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft bejahte das öffentliche Interesse und erhob Anklage. Jutta D. und Monika F. machten in der Verhandlung von ihrem Schweigerecht Gebrauch
Karola M., die sich einer Phalanx von zwei versierten Verteidigern und einer AWO-Juristin gegenüber sah, kritisierte in ihrer Zeugenaussage das Verhalten der Verantwortlichen: "Immer wieder hieß es, so was könne ja mal passieren, ich solle mich nicht so anstellen. Mein Kind schrie vor Schmerzen. Es hat zwei Stunden gelitten, ohne dass ihm geholfen wurde".
Nachdem die Richterin die Einstellung des Verfahren angeregt und der Vertreter der Staatsanwaltschaft seine Zustimmung signalisiert hatte, fand hinter verschlossenen Türen ein Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligter statt. Danach wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Bei der AWO hat man auf den Unfall reagiert: Der Tee wird nur noch lauwarm ausgeschenkt.























