Bielefeld. Von imposanter Statur sind die vier Herren, die gestern in Saal 4058 des Amtsgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen mussten, um sich gegen den Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung zu verteidigen. Als "Inkasso-Rollkommando", so Schöffengerichtsvorsitzende Astrid Salewski, waren die Männer aus dem Bodybuilder- und Türstehermilieu am 17. Dezember 2008 dem Bielefelder Rechtsanwalt Dirk D. und seiner Ehefrau bedrohlich auf den Leib gerückt.
Dirk D. organisierte in der Vergangenheit unter der Bezeichnung "Tafelrunde" einen sogenannten Schenkkreis, also ein klassisches Schneeballsystem. Der Bundesgerichtshof hatte vor einiger Zeit entschieden, dass Teilnehmern, die dabei Verluste erlitten haben, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Veranstalter zustehen. Zu den "Dummen, die mitmachen", um erneut die Vorsitzende zu zitieren, befand sich auch ein heute 47-jähriger Bielefelder.
Um die angeblich verlorenen 161.000 Euro einzutreiben, heuerte er die aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Muskelmänner im Alter von 32 bis 46 Jahren an. Fünftes Mitglied des Kommandos war eine 39-jährige Hamburgerin. Nachdem ein erster Versuch gescheitert waren, lauerten die Angeklagten dem Anwalt am Tattag gegen 7 Uhr vor dessen Wohnung auf. Untereinander hatten sie zuvor ausgemacht, anstatt der 161.000 Euro eine halbe Million zu fordern und den Rest unter sich aufzuteilen.
Als der Anwalt mit seiner Ehefrau das Haus verließ, bauten sich die Angeklagten bedrohlich vor dem Paar auf. Der Wortführer forderte den genannten Betrag, dabei soll von "Halsaufschlitzen" die Rede gewesen sein. Der Überfallene ging zum Schein darauf ein, verständigte aber sofort die Polizei, nachdem die Erpresser sich entfernt hatten. In einer filmreifen Aktion nahm ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Männer auf offener Straße fest.
Alle Angeklagten legten Geständnisse ab, die sie in der gestrigen Verhandlung wiederholten. Verteidiger Detlev Binders Mitleid mit seinem Kollegen D. hielt sich in Grenzen: In seinem Plädoyer bezeichnete er dessen Tafelrunde als "miese Abzocke".
Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagten entsprechend ihren Tatbeiträgen zu Bewährungsstrafen zwischen 18 und 14 Monaten. Die Hamburgerin erhielt wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Auftraggeber wurde Ende Januar wegen anderer Straftaten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er blieb daher in dieser Sache ungeschoren.












