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09.02.2010
BIELEFELD
Geblitzt am Bielefelder Berg: Fahrverbot für Maler Lüpertz
Amtsgericht verurteilt Künstler in Bußgeldverfahren
VON PETER JOHNSEN

Zwei Monate nicht hinterm Maserati-Lenkrad | FOTO: DPA

Bielefeld. Der bekannte Maler und Bildhauer Markus Lüpertz (68) aus Berlin muss zwei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Gestern
verurteilte das Amtsgericht den Künstler in zwei parallelen Bußgeldverfahren zu 240 beziehungsweise 160 Euro Geldbuße und je einem Monat Fahrverbot.

Wie berichtet, war Lüpertz am 13. Mai und am 16. Juni 2009 von der im Dezember 2008 installierten Radaranlage am Bielefelder Berg auf der Autobahn A 2 geblitzt worden. Beim ersten Mal war er mit seinem 400 PS starken Maserati 35 , beim zweiten Mal 30 Stundenkilometer zu schnell gefahren. Er war bereits 2006 und 2008 insgesamt drei Mal als Temposünder aufgefallen. Am ersten von drei Verhandlungstagen hatte Lüpertz erklärt, keine konkrete Erinnerung an die Vorgänge zu haben.

Die Verteidiger Gregor Wichmann und Christof Müller-Holtz zogen gestern erneut alle Register. Sie bezweifelten die Richtigkeit der Messungen, die korrekte Handhabung der Anlage sowie die Kompetenz des für sie zuständigen Mitarbeiters der Stadt Bielefeld, der als Zeuge vernommen wurde. Die Anwälte stellten eine Reihe von Beweisanträgen, unter anderem auf Einholung von Sachverständigengutachten, die von der Richterin zurückgewiesen wurden. Am Ende ihrer Ausführungen plädierten Wichmann und Müller-Holtz auf Freispruch für ihren Mandanten.

Die Messungen seien ordnungsgemäß durchgeführt worden, weitere Beweiserhebung nicht erforderlich, hieß es in der Begründung der noch nicht rechtskräftigen Urteile. Lüpertz hat jetzt die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht HammRechtsbeschwerde einzulegen.


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Kommentare
Der Blitzer am Bielefelder Berg ist die moderne Form des Wegezolls. Darin war Bielefeld ja auch im Mittelalter schon gut. Bitte, liebe Stadt Bielefeld, kauft bitte für einen Teil der ganzen Kohle Streusalz ein. Der nächste Winter kommt bestimmt!

Zu locker bleiben. Ehe man eine Zeitung und Überschrift lesen kann muß man sie kaufen. Wenn man als Presse die Möglichkeit gibt auf eine Anzeige einen Kommentar abzugeben sollte man auch Kritik vertragen können. Ansonsten sollte man es lassen. Zum Eigeninteresse nutzt die Presse diese Kommentare ja auch.

An alle die, die in den Kommentaren immer wieder meinen, der NW erklären zu müssen, über was sie berichten darf oder nicht: Haltet Sie sich eigentlich für das Maß aller Dinge? Ist es Ihnen möglicherweise in den Sinn gekommen, dass es Andere schon interessieren könnte? Zugegeben, ob irgendein mittelmäßig bekannter Berliner hier seinen Führerschein verliert ist sicherlich nicht die Meldung des Monats. Aber wer die Lokal-Nachrichten einer Stadt liest, die nun mal nicht 20 Millionen Einwohner hat, der muss sich schon damit abfinden, dass auch mal solche Meldungen gebracht werden. Und so überflüssig ist diese Meldung nun auch wieder nicht. Wenn Menschen mit Geld immer wieder versuchen, die Gesetze in ihrem Sinne zu beugen, dann ist dies eine Schande. Und auch um solche Sache aufzudecken bzw. anzuprangern ist die Presse da. Nochmal ganz deutlich: Wen solche Dinge partout nicht interessieren, der soll sie gar nicht erst lesen, aus der Überschrift geht ja nun wirklich deutlich hervor, was einen erwartet.

Ein Artikel von geringer allgemeiner Bedeutung. Vergehen gleich Strafe, was spricht dagegen?

Da die NW hier die Automarke des Delinquenten nennt: Interessant wäre für mich bei den Blitzfotos mal eine Statistik der Automarken. Taucht da die Marke X im Verhältnis zu den Gesamtzulassungen deutlich häufiger als Marke Y? Das wäre doch mal eine schöne Recherche für die NW!



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