Bielefeld. Die 81-jährige Bielefelderin Käthe W. (Namen aller Betroffenen geändert) war der Verzweiflung nahe. Etwa seit Oktober 2008 verwüsteten Unbekannte fast täglich das Grab ihres verstorbenen Ehemannes auf dem Alten Friedhof an der Friedrich-Verleger-Straße. Mal waren Blumen ausgerissen, mal Erde aus Blumentöpfen auf dem Grab verstreut, mal eine tönerne Engelsfigur zerstört worden.
Im Frühjahr 2009 beschlossen Käthe W., ihre Tochter Jutta (40) und ihr Schwiegersohn, den Dingen auf den Grund zu gehen und Detektiv zu spielen. Von da an bezogen sie regelmäßig an strategisch günstigen Punkten auf und neben dem Friedhof - zum Beispiel auf dem angrenzenden Kinderspielplatz - Beobachtungsposten.
Am 4. April waren die Observationen von Erfolg gekrönt. Käthe W. hatte sich, mit Sonnenbrille und schwarzem Kopftuch getarnt, auf einer Bank niedergelassen, von der aus sie das Grab im Blick hatte. Tochter und Schwiegersohn hielten vom Klettergerüst des Spielplatzes Ausschau. Gegen 13.20 Uhr bemerkten sie eine ältere Frau, die sich dem Grab näherte, dabei etwas aufhob, und nachdem sie an der Grabstätte angelangt war, dort gepflanzte Primeln zertrat.
Jutta W. lief auf die Frau zu, um sie zur Rede zu stellen. Sie hielt verwelkte Blumen und leere Kerzenhalter in der Hand, die sie offenbar auf das Grab hatte werfen wollen, auf dem sich bereits ähnliche Abfälle befanden. Als auch Käthe W. den "Tatort" erreicht hatte, staunte sie nicht schlecht. Handelte es sich doch bei der Fremden um die 69-jährige Mathilde B., Witwe wie sie, deren Mann ebenfalls auf dem Alten Friedhof seine letzte Ruhestätte gefunden hatte und mit der sie in der Vergangenheit häufig gemeinsam auf der Bank gesessen und geplaudert hatte. Den nun folgenden unangenehmen Fragen entzog sich Mathilde B., indem sie sich wortlos entfernte.
Die Geschädigten erstatteten Strafanzeige gegen die Witwe. Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl über 800 Euro (40 Tagessätze) wegen Sachbeschädigung, gegen den Mathilde B. Einspruch einlegte. In der Verhandlung vor Amtsrichterin Kerstin Heitker bestritt die Angeklagte den Vorwurf anfangs vehement. Nachdem die Zeugen ausgesagt hatten, bat ihre Verteidigerin angesichts der aussichtslosen Situation um eine Unterbrechung, um sich mit ihrer Mandantin besprechen zu können. Was dann folgte, kam einem Geständnis gleich: Mathilde B. nahm ihren Einspruch zurück. Über das Motiv rätseln Käthe W. und ihre Angehörigen noch heute.



















