Bielefeld/Detmold. Der umstrittene Kredit- und Kooperationsvertrag zwischen Arminia Bielefeld und den Bielefelder Städtischen Kliniken ist rechtens. Das hat die Überprüfung durch die Rechtsaufsicht der Bezirksregierung in Detmold ergeben. "Ein Verstoß gegen geltendes Krankenhausrecht wurde nicht festgestellt", heißt es.
Gleichzeitig werden allerdings dem Klinikum und der Stadt als Mutter der gemeinnützigen GmbH einschränkende Auflagen gemacht. "Finanzaufsichtlich bleibt entscheidend, dass die derzeitige bilanzielle Situation der Städtischen Kliniken gGmbH und auch die Finanzlage der Stadt Bielefeld keinen Spielraum für atypische Kreditgeschäfte lassen", heißt es in der Entscheidung.
Um eine Wiederholung derartiger Geschäfte auszuschließen, wird der Stadt auferlegt, "durch steuernde und gesellschaftsrechtliche Regelungen Grenzen für die Tätigkeit der Gesellschaft zu treffen und Zustimmungsvorbehalte in Bezug auf die Geschäftsfelder vorzusehen".
Geld aus Cafeteria-Gewinnen
Nach Informationen der Neuen Westfälischen stammen die Mittel für den Kredit an Arminia in Höhe von 250.000 Euro weitgehend aus Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung des Krankenhauses und Gewinnen der Krankenhaus-Cafeteria. Juristen interpretieren den Bescheid als mehrfach den Interessen der Region entgegenkommend.Zum einen werde der finanziell angeschlagene Zweitligist geschont, weil er für die Außenwirkung der Region wichtig sei. Zum anderen verfolge die Detmolder Rechtsauslegung auch das Ziel, die vom NRW-Wissenschaftsministerium in Aussicht gestellte Gründung einer medizinwissenschaftlichen Fakultät in Bielefeld nicht zu torpedieren. Den städtischen Kliniken und ihren Vorhaben im sportmedizinischen Bereich komme bei den Planungen für die Fakultät eine bedeutende Rolle zu.
























versorgung weniger als mangelhaft. ich habe pflegestufe 2 und sitze im rollstuhl.
krankenhaus mitte -nein danke-.
ich kann das leider nicht bewältigen.