Bielefeld. Die Dornberger Straße unterhalb des Bauernhausmuseums steckte auch am 12. Januar im Winterkleid. Der Schnee wird für den 20-jährigen Landschaftsgärtner Sebastian Dahlkötter zum Verhängnis, als vor ihm plötzlich ein Schneepflug einbiegt und seinem Mitsubishi Pajero samt Anhänger die Vorfahrt nimmt. Dahlkötter lenkt zur Seite und schleudert über einen Schneehügel gegen einen Baum. Sein Wagen erleidet wirtschaftlichen Totalschaden. Die Stadt verweigert aber jeden Schadenersatz. Ein Experte sagt: Leider kein Einzelfall.
Dabei hatte der 20-jährige Existenzgründer aus Friedrichsdorf mit einer schnellen Abwicklung des Unfalls gerechnet. Schließlich sei der Polizeibericht eindeutig, so Dahlkötter. Doch als er in der Werkstatt berichtet, dass die Stadt die Gegenseite vertritt, winken die erfahrenen Kfz-Mechaniker ab: "Das wird so schnell nix. Die geben nie etwas zu." Dahlkötter hatte für mehrere Unternehmen den Winterdienst übernommen. Nun drohte er ohne seinen vierradgetriebenen Wagen vertragsbrüchig zu werden. Aus Angst, durch den Unfall seiner Existenz beraubt zu werden, geht Dahlkötter sofort zum Anwalt.
Tatsächlich - am 8. Februar erhält sein Rechtsanwalt Hans-Friedrich Strathoff aus Rheda-Wiedenbrück die Stellungnahme der Stadt: "Nach Angaben des Fahrers bestand zwischen Gehweg und Schneepflug ein Abstand von 2,50 Meter. Bei angemessener Fahrweise hätte Ihr Mandant problemlos passieren können." Das Rechtsamt verweigere deshalb jeden Schadenersatz. Der 54-jährige Fahrer des 18-Tonnen-Schneepflugs, der beim Einbiegen auf die vorfahrtberechtigte Dornberger Straße mit seinem Schneeschild in den Gegenverkehr geschwenkt haben soll, wird im Polizeibericht mit nur einem Satz zitiert: "Ich dachte, ich schaffe es noch."
Strathoff wettert: "Ich kenne keinen Rechtsstreit mit der Stadt Bielefeld, in denen auch nur ein Fall in kurzer und angemessener Zeit abgeschlossen war." Die Verbände, die die kommunalen Fahrzeuge versichern, agierten stets zögerlich und lassen es offenbar immer auf Klagen ankommen. "Das wägt jede normale Versicherung kaufmännischer ab." Da müsse man froh sein, wenn letztlich 50 Prozent des Schadens gezahlt würden.
Die Bielefelder Verkehrsrechtsanwälte Frank Werner und Stefan Meißner teilen die Einschätzung Strathoffs nicht. Ihr Tenor: Die Stadt fällt Einzelfallentscheidungen wie andere auch. Stadtsprecherin Margit Schulte-Döinghaus erklärt: "Wenn ein Fall eindeutig ist, dann zahlen wir. Wenn nicht, bleibt der Gegenpartei der Klageweg." In diesem Fall habe das Rechtsamt zuvor eine interne Stellungnahme des Umweltbetriebs eingeholt und danach entschieden, dass die Schuldfrage eben nicht eindeutig sei.
Verkehrsjurist Dr. Eckhard Küter sieht hinter dem Vorgehen des Rechtsamtes Methode. Wie Strathoff sehe er aber auch nicht unbedingt bei der Stadt die Verantwortung: Schuld seien der "Gemeindeunfallversicherungverband" oder der "Kommunale Schadensausgleich westdeutscher Städte" (wie in diesem Fall), die "sich lieber verklagen lassen, als ihre Schuld einzugestehen". "Wir können es nur vermuten, aber es sieht so aus, als hofften die Verbände, dass die Gegenseite nicht genug Geld für eine Klage hat", sagt Küter.
Sebastian Dahlkötters Vater, auf den der Mitsubishi angemeldet war, hat zum Glück eine Rechtsschutzversicherung, trotzdem musste er tief in die Tasche greifen. Er finanzierte seinem Sohn einen Ersatzwagen vor. "Als Existenzgründer habe ich nicht viel Rücklagen", sagt der 20-jährige Sohn. "Um meine Verträge einzuhalten, brauchte ich sofort einen Ersatz. Die Stadt aber lässt mich einfach auf den Kosten sitzen". Hätte der 20-Jährige auf den Ausgang des vermutlich langatmigen Rechtsstreits warten müssen, stünde er längst mit dem Rücken zur Wand. "Das ist existenzbedrohend."