Bielefeld. Nach einem Jahr voller Angst und Sorge und nach einer Odyssee um den halben Erdball konnte die Bielefelderin Fatema Kaniz (28) ihre Töchter Farmin (8) und Janin (7) am 9. September 2009 auf dem Düsseldorfer Flughafen wieder in die Arme schließen. Der Vater der Kinder, Sharif C. (43), hatte die Mädchen erst in sein Heimatland Bangladesch und später nach London verschleppt.
Die verzweifelte Mutter hatte, wie berichtet, mit Unterstützung ihres Anwalts Joachim Baltes und des Bielefelder Jugendamtes alle nur möglichen Anstrengungen unternommen, um ihre Töchter wiederzubekommen. Sie war ihnen nach Bangladesch, das auch ihre Heimat ist, nachgereist, hatte dort aber nichts ausrichten können. Schließlich waren die Bemühungen von Erfolg gekrönt: Aufgrund eines internationalen Haftbefehls hatten die britischen Behörden den Ehemann nach zähem juristischen Ringen schließlich ausgeliefert.
Vor Jugendrichterin Muna Eid hatte sich Sharif C. jetzt wegen Kindesentziehung (Paragraf 235 StGB) zu verantworten. Er habe damals nach Bangladesch reisen müssen, weil seine dort lebende zweite Ehefrau krank geworden sei, berichtete C. der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Er habe seinen damaligen Anwalt über seine Reisepläne informiert und auch gefragt, ob er die Mädchen mitnehmen dürfe. Der Jurist habe keine Probleme gesehen.
Der aktuelle Verteidiger des Angeklagten leitete daraus her, dass sein Mandant sich aufgrund dieser Auskunft in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum", so der Fachterminus, befunden habe und freizusprechen sei. Darüber hinaus habe Fatema Kaniz auch nichts gegen frühere längere Auslandsreisen ihres Ex-Mannes einzuwenden gehabt, auf denen die Kinder ihn begleitet hätten. Sharif C. habe nie vorgehabt, auf Dauer in Bangladesch zu bleiben, sondern zurückkehren wollen. Die Töchter hätten lieber bei ihrem Vater als bei ihrer Mutter bleiben wollen.
Gegen diese Darstellung sprachen mehrere Indizien. Zum Beispiel die Tatsache, dass der Angeklagte "Bei Nacht und Nebel seine Wohnung aufgelöst und sich vom Acker gemacht" hatte, so Richterin Eid. Danach hatte C. sämtlich Verbindungen zu seiner Frau gekappt. Oberamtsanwalt Manfred Sperling beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Baltes, der Fatema Kaniz als Nebenklägerin vertrat, war der Meinung, dass angesichts der Schwere der Verfehlung eher eine Haftstrafe angebracht sei. Die Richterin beließ es jedoch bei der von Sperling beantragten Geldstrafe. Eid zur Begründung: "Ich bin überzeugt, dass er die Mutter ausschließen wollte".
















