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20.07.2010
BIELEFELD
Bielefelds elektronischer Pranger
Stadt stellt Bußgeldbescheide ins Internet / Vor allem Ausländer betroffen
VON ARNO LEY

Für jeden einsehbar | FOTO: SARAH JONEK

Bielefeld. Mira Freifrau von E. wird es vermutlich gar nicht wissen, dass die Stadt Bielefeld ihr Verkehrsvergehen weltweit bekannt macht. Die Dame von edlem Geblüt muss auf dem Bielefelder Berg ebenso zu schnell gefahren sein wie gut 280 andere Menschen, die gegenwärtig in einer amtlichen Liste genannt werden. Früher reichte der Schaukasten unter dem Rathaus. Heute muss das Internet helfen, den Rechtsanspruch gegen säumige Zahler dauerhaft zu sichern.

Link zum Thema
www.bielefeld.de/de/rv/bgn/zustellungen/
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Mira Freifrau von E.wohnt in London. Das weiß die Stadt. Und sie muss dem Blitzer am Bielefelder Berg aufgefallen sein. Das lässt sich aus dem Aktenzeichen 5.3247 erahnen, unter dem ihr das Bielefelder Ordnungsamt am 13. Juli einen Brief zuzustellen versucht hat. Ob dieser je ankommt, kann der Verwaltung letztlich gleichgültig sein.

Den Anspruch, von ihr ein Bußgeld zu bekommen, hat sich Bielefeld auch mit der Veröffentlichung auf der eigenen Internet-Seite gesichert. So ist es seit einigen Jahren Landesrecht. Andere Städte nutzen dieses Verfahren ebenfalls. Nur ist der elektronische Pranger in Bielefeld besonders lang, weil der Autobahnpass im Teutoburger Wald besonders viel ausländische Bußgeldzahler bringt.

Täter warten auf Verjährung

"Wir schicken auch den Verkehrssündern aus dem Ausland die Bußgeldbescheide zu", bestätigt Roland Staude, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Dem Brief beigefügt ist ein Zustellungsnachweis. "Doch von denen bekommen wir höchstens die Hälfte zurück." Die Täter können dann gemütlich auf die Verjährung ihres Delikts warten.

"Bisher besteht nur mit wenigen Nachbarländern ein zwischenstaatliches Einkommen, dass auch deren Bürger dazu verpflichtet, ihre Bußgelder zu bezahlen", erklärt Staude. Für Österreich gilt das. Doch Österreicher sind selten am Bielefelder Berg. Gute Kunden sind Niederländer. "Die bezahlen zumeist ohne Murren." In der Heimat ist die Raserei teurer.

Niederländer fallen auch durch ihre altehrbaren Vornamen auf: Bernadus Johannes, Wilhelmina-Josephina, Godefridus Franciscus Edwin und Julian Johannes Henricus stehen gegenwärtig als Beispiele zur Auswahl. Häufig vertreten in der Liste sind auch Polen, Russen, einige Litauer. Aber auch ein Israeli hatte es aktuell sehr eilig am Osning. Und manchmal trifft die "Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung" auch Deutsche. "Dann ist derjenige an der amtlich bekannten Adresse nicht auffindbar", sagt Staude.

Liste ändert sich ständig

Die Liste führt auch eilige Wiederholungstäter auf. Ion C. beispielsweise darf sich über zwei Aktenzeichen freuen, also gleich zwei Bußgeldbescheide für das zweimalige Überfahren der Geschwindigkeitsgrenzen an einem Tag. Zwei Wochen stehen die Sünder am Pranger. Die Liste ändert sich also ständig. Manchmal erfahren die Betroffenen davon. So meldete sich vor einigen Tagen ein Mann aus der Türkei, und wollte wissen, wie die Stadt Bielefeld wohl dazu kommt, ihn öffentlich vorzuführen. Der Hinweis auf den Paragrafen 10 des Landeszustellungsgesetzes wird ihn nicht glücklich gemacht haben.

"Wir bekommen Geld aus aller Welt", sagt Staude. "Aus den USA, aus Kanada und sonstwo her." Das Bußgeldverfahren in den meisten anderen Ländern sei für die Verwaltung einfacher. "Da gilt die Halterhaftung. Der Autobesitzer muss sich dann darum kümmern, dass er sein Geld vom Fahrer zurück bekommt. Wir hier in Deutschland müssen den Fahrer ermitteln." Die Zulassungsstellen anderer Länder helfen dabei – nur nicht beim Eintreiben des Geldes.

Die Zustellung im Internet sichert der Stadt ihre Ansprüche, führt aber zumeist nur dann zum Erfolg, wenn der Adressat sich selbst bei der Stadt meldet. "Von Bußgeldern erhält die Polizei keine Kenntnis. Nach den Menschen wird nicht gefahndet. Selbst wenn sie in eine Polizeikontrolle kommen würden, bringt uns das nichts", weiß Staude. Aber es gibt erstaunlich viele Zufälle, die der Stadt irgendwann doch das Geld einbringen. "Es ist immer gut, wenn wir unsere Rechtsansprüche langfristig sichern", sagt der Ordnungsamtsleiter.   


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Kommentare
Eigenartiger Weise sind im Elektronischem Briefkasten zu 98 % ausländische Namen.

Ich selbst rase gar nicht. Finde es ein Ding der Unmoeglichkeit; dies nur am Rande. Aber ich empfinde esdennoch als eine Unverschaemtheit, dass Namen veroeffentlicht werden. Das gehoert meiner Meinung nach unter den Datenschutz und abgeschafft. Ferner wuerde ich begruessen, dass die Fahrzeughalter die Strafe erhalten bzw. sich DANN selbst darum kuemmern muessen, dass der Fahrer dann die Strafe (welche auch immer) antritt.

Vielen Dank meinen Vorrednern für die Hinweise auf das Landeszustellungsgesetz. Was ein Spitzenprodukt deutscher gesetzgeberischer Kraft und Kreativität. Ich zitiere mal etwas wahllos "Für die Zustellungsurkunde, den Zustellungsauftrag, den verschlossenen Umschlag nach Absatz 1 und die schriftliche Mitteilung nach § 181 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung sind die Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung zu verwenden.". Da weht einem doch ein Hauch von Stempelkissen und Linoleum aus den Zeilen direkt entgegen. Zustellungsvordruckverordnung -- muss ich auch unbedingt mal lesen -- wahrscheinlich nochmal besser..
Aber es werden auch Ausnahmefälle erschöpfend geregelt: "Zur Nachtzeit darf [...] nur mit Erlaubnis des Behördenleiters zugestellt werden. Die Nachtzeit umfasst die Stunden von einunszwanzig bis sechs Uhr." Da hat man doch bildlich die Problemstellung vor Augen, dass Horden behördlicher Büttel darauf drängen, Bussgeldbescheide nach Feierabend zuzustellen und nur durch die weitsichtige Hand des Behördenleiters in Schach gehalten werden können.
Dieses Gesetz rechtfertigt meiner Ansicht nach nur eins: Das Thema Bürokratieabbau mal wieder auf die Agenda zu nehmen -- den folgenlosen Pranger kann man dann gleich mit einstampfen.

Ich weise hier mal darauf hin, dass in den Internet-Bekanntmachungen im Prinzip nichts drin steht. Es wird nur darauf hingewiesen, dass die Person einen Bußgeldbescheid abholen kann. Nicht aber, wie viel er zahlen muss, oder was die Gründe sind. Bevor man sich aufregt: Erstmal nachlesen. Link unterdrückt

also ich kannte das zustellungsgesetz nicht, aber man muß ja auch nicht alles kennen. trotzdem darf man sich dann aber wundern. gut, wenn es sowas gibt, vielleicht solte es die ihk auch mal so machen, das dort mittelständische unternehmen ihre mahnungen an komunen öffentlich aushängen dürfen, damit man sehen kann wer da seine rechnungen nicht bezahlt, fände ich auch mal interessant :) aber wie es weiter unten schon steht, irgendwie paßt es nicht zusammen, das einerseits ständig geschrei wegen datenschutz gibt und dann gibt es so ein gesetz. aber so ist es halt, es ist immer etwas anderes wenn private unternehmen mit den daten geld verdienen können oder ob der staat das macht.. mich würde wirklich interessieren, wenn alle sich an die regeln halten würden und niemand muß mehr bußgelder bezahlen, was die kommunen sich dann ausdenken würden um ihre ständige misswirtschaft durch den bürger ausgleichen zu lassen... aber das sind leider nur träumerische gedankenspiele



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