Bielefeld. "Ihr Fall schreit nicht gerade nach einer Unterbringung", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Korte zu dem wiederholt aggressiven und handgreiflichen Angeklagten. Trotzdem verurteilte das Landgericht den 39-jährigen Ulf H. gestern nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, sondern ordnete auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
H. lebt in einem betreuten Wohnheim in Bethel und ist dort wegen seiner Aggressivität bekannt. Im September 2009 schlug er einen Mitbewohner mit der Faust und einer Tasse. H. bestritt den Vorwurf. Aber: "Wenn jemand meint, er müsse mich beleidigen, dann fackel’ ich nicht lange."
Anfang November 2009 trat er einem Erzieher mit dem Stiefel an die Brust, ohrfeigte eine Bewohnerin und warf schließlich eine Kaffeetasse nach dem Erzieher, verfehlte ihn jedoch. An das meiste konnte H. sich nicht erinnern. "Das mit dem Tritt stimmt nicht, aber wäre es so gewesen, könnte der froh sein, dass ich nicht mit der Stiefelspitze zugetreten habe." Später schlug er noch einem Erzieher mit der Faust ins Gesicht, nachdem der ihm nachts das laute Musikhören verboten hatte.
In einem Sachverständigengutachten kam Gerhard Dankwarth, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, zu dem Schluss, dass H. an einer organischen Persönlichkeitsstörung leide und nur vermindert schuldfähig sei. Auch zukünftig werde er ein aggressives Verhalten an den Tag legen. "Das ist ein Mittel der Durchsetzung, das er nicht einfach aufgeben wird."
Gewöhnlich seien es erheblichere Taten, wegen der man in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werde, sagte Korte. Mit Glück sei bei H. bisher nicht mehr passiert. "Reißen Sie sich am Riemen und Sie können auf eine baldige Aussetzung zur Bewährung hoffen - Sie sind kein schlimmer Mann, den man lange wegsperren muss."



















