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22.11.2011
BIELEFELD
Bescheid schockt Bielefelder Arbeitsuchende
Frau verlor durch kurzen Probejob Anspruch auf Geld
VON ANSGAR MÖNTER

Bielefeld. Voller Hoffnung trat die Bielefelderin Sabrina Ariane Schenk vor wenigen Tagen eine Probearbeit an. Die Arzthelferin sucht einen Halbtags-Job, jetzt, wo ihre zweijährige Tochter morgens im Kindergarten ist. Eine Arztpraxis ist Spenge bot ihr einen Kennenlerntermin an: Ein Morgen testweise mithelfen. Die Arbeitslose nahm an, informierte die Arbeitsagentur schriftlich darüber – und erhielt zwei Tage später einen Brief, der sie und ihren Mann schockte: Die Zahlung von Arbeitslosengeld I werde eingestellt, so die Mitteilung.

"Da wird man für Eigeninitiative noch bestraft", kommentiert Nico Schenk, Ehemann der Arzthelfern, den Brief verbittert. "Vom Arbeitsamt bekam sie nicht eine Stelle angeboten."

Die Arbeitsagentur kann keine Verfehlung des eigenen Verhaltens erkennen. Man habe so entscheiden müssen, weil aus der Information der Arbeitslosengeld-Bezieherin nicht erkennbar gewesen sei, dass die Arbeit nur einen Tag dauere. "Die Arbeitsagentur hat richtig gehandelt", sagt Tanja Liebke, Sprecherin der Behörde.

Handschriftliche Mitteilung

Die Schwierigkeiten zwischen Arbeitsagentur und Arbeitssuchender sind offensichtlich in der Nachrichtenübermittlung zu finden. Laut Nico Schenk erfuhr seineFrau an einem Freitag, dass sie zur Probe arbeiten dürfe. Sie habe einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur angerufen und die Order erhalten, eine Mitteilung zu verfassen. Das tat sie. Handschriftlich. Der Brief sei umgehend in den Postkasten der Arbeitsagentur eingeworfen worden, berichtet Schenk. Am Mittwoch darauf arbeitete die 26-Jährige zur Probe einen Vormittag – ohne Bezahlung. Am Donnerstag kam dann der schockierende Brief: Es gibt kein Arbeitslosengeld mehr.

Dass das Schreiben von Sabrina Ariane Schenk bei der Arbeitsagentur eingegangen ist, bestätigt Pressesprecherin Liebke. Allerdings sei das Ende der Beschäftigung nicht genannt worden. "Die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld I war daher aufzuheben, es gab keinen Hinweis auf Befristung." Unerheblich sei es laut Gesetz, ob für die Probearbeit Geld gezahlt werde oder nicht.

Für Nico Schenk ist das nicht überzeugend. Für ihn ist eindeutig, dass Probearbeit bedeute, dass sie befristet ist. Gegen den Bescheid von der Arbeitsagentur hat seine Frau Widerspruch eingelegt. Darüber muss noch entschieden werden. Es geht um fünf Tage Unterbrechung. Das Arbeitslosengeld wird mittlerweile wieder gezahlt – denn nun ist allen klar, dass es nur ein kurzfristiger Testjob war.

"Wir müssen uns an die Gesetze halten"

Arbeitsagentur-Sprecherin Liebke weist darauf hin, dass eine solche Tätigkeit unbedingt vorher mit dem Sachbearbeiter oder einem Mitarbeiter im Service der Behörde besprochen werden müsse. "In der Regel wird eingewilligt, dafür gibt es einen Ermessensspielraum, dass muss aber vorher passieren", betont sie nochmals. Das sei in diesem Fall versäumt worden – oder es wurde nicht verständlich ausgedrückt. "Deswegen konnten wir nicht anders entscheiden. Wir müssen uns an die Gesetze halten."

Nico Schenk ist frustriert über die verfehlte Kommunikation. Sie bereitet ihm und seiner Frau Ärger und Arbeit. Seitenweise Formulare müssten neu ausgefüllt werden, "obwohl doch alle Daten bekannt sind", schimpft er.

Aus einer scheinbar unkomplizierten und hoffnungsvollen Angelegenheit ist ein lästiger bürokratischer Akt geworden. Und mit dem Job klappt es obendrein vielleicht auch nicht. Die Arztpraxis teilte bisher nur mit: "Wir melden uns."

Kommentare
Diesesmal lorelai : Gib Dir mal mehr Mühe. Ansonsten bekommst Du nur die von Dir erwarteten Antworten (Die Dir wahrscheinlich ein wohliges Gefühl verschaffen) und sonst GAR NICHTS. Jaja, der Kampf geht weiter, gäääähn.

Lorelai, ist das so schwer zu verstehen, dass man als Deutscher automatisch lorelai mit Loreley assoziiert ? Ist es zuviel verlangt, das zu verstehen ? Muss man nichtssagende amerikanische Vornamen, die vielleicht von ca. 1200 Personen getragen werden, kennen, mmm ?
(...) Übrigens: Wenn es um die Sache geht, spielt die Form eine große Rolle.

Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Ich habe selbst beide Seiten kennengelernt - erst ALG bezogen, dann auf einmal Sachbearbeiter in der ARGE. Auch ich musste Geld an die Regionaldirektion zurückzahlen - und mich mit dem Meldesystem der Agentur auseinandersetzen. Als Sachbearbeiter - hm, da habe ich mich über die Leute aufgeregt, die mich nicht angerufen haben, sondern einfach angefangen haben zu arbeiten und natürlich noch eine Zahlung Arbeitslosengeld II kassiert haben - obwohl der neue Arbeitgeber schn gezahlt hatte (laut Kontoauszügen..). Später wurde dann gemeckert - wieso muss ich denn was zurückzahlen...? Die Leute, die mir vorher Bescheid gesagt haben - da hab ichs dann im Einklang mit dem Gesetz "passend" gemacht - egal ob es in den Job ging oder in die Grundsicherung / Rente im Alter. Ja, das SGB 2 bietet auch für sowas tatsächlich Möglichkeiten - wenn man sich als Sachbearbeiter damit auskennt und die "Kunden" einem vorher schriftlich, persönlich, telefonisch oder wie auch immer Bescheid sagen. Alles war möglich. Hier hätte der Sachbearbeiter vielleicht mal nachhaken müssen...ok dumm gelaufen.

Ich dachte, es geht hier um die Sache und nicht um die Form. Das ist jedenfalls meine Auffassung der Kommentarfunktion. Schade, dass manche das nicht verstehen.
Und , Lorelai ist ein amerikanischer Vorname, liebe(r) malelorey!

Es freut mich, dass mein Kommentar von heute Morgen Zuspruch gefunden hat. Ich habe leider seit 2,5 Jahren mit ALG2 zu tun und hatte vor einigen Jahren schon einmal für 6 Monate mit ALG1 zu tun und kann über das AA & Co ein Buch schreiben. Bereits seit 2 Jahren habe ich mich UNABHÄNGIG in diesem Bereich weitergebildet und unterstütze mittlerweile auch andere Betroffene. Die Dreistigkeit des AA wird dabei immer haarsträubender. Getreu dem Motto "Versuchen kann man es ja mal" wird belogen, betrogen und vorenthalten, was das Zeug hält. Dies zudem auf eine wirklich stümperhafte bis dreiste Art und weise, dass es wundert das es nicht wesentlich Öfter zu Ausrastern und Verzweiflungstaten der "Kunden" kommt. Die Damen und Herren die auf dem AA sitzen müssten bei ihrem Verhalten doch mittlerweile die reinste Paranoia schieben, wenn sie nach Feierabend um die nächste Straßenecke biegen!?? Denn in keinem Gesetz steht geschrieben, wieviel das jewailige Nervenkostüm aushält bevor es mal platzt. Ist es nicht so! Ich denke die Kommentare hier sprechen für sich.



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