Bielefeld. Voller Hoffnung trat die Bielefelderin Sabrina Ariane Schenk vor wenigen Tagen eine Probearbeit an. Die Arzthelferin sucht einen Halbtags-Job, jetzt, wo ihre zweijährige Tochter morgens im Kindergarten ist. Eine Arztpraxis ist Spenge bot ihr einen Kennenlerntermin an: Ein Morgen testweise mithelfen. Die Arbeitslose nahm an, informierte die Arbeitsagentur schriftlich darüber – und erhielt zwei Tage später einen Brief, der sie und ihren Mann schockte: Die Zahlung von Arbeitslosengeld I werde eingestellt, so die Mitteilung.
"Da wird man für Eigeninitiative noch bestraft", kommentiert Nico Schenk, Ehemann der Arzthelfern, den Brief verbittert. "Vom Arbeitsamt bekam sie nicht eine Stelle angeboten."
Die Arbeitsagentur kann keine Verfehlung des eigenen Verhaltens erkennen. Man habe so entscheiden müssen, weil aus der Information der Arbeitslosengeld-Bezieherin nicht erkennbar gewesen sei, dass die Arbeit nur einen Tag dauere. "Die Arbeitsagentur hat richtig gehandelt", sagt Tanja Liebke, Sprecherin der Behörde.
Handschriftliche Mitteilung
Die Schwierigkeiten zwischen Arbeitsagentur und Arbeitssuchender sind offensichtlich in der Nachrichtenübermittlung zu finden. Laut Nico Schenk erfuhr seineFrau an einem Freitag, dass sie zur Probe arbeiten dürfe. Sie habe einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur angerufen und die Order erhalten, eine Mitteilung zu verfassen. Das tat sie. Handschriftlich. Der Brief sei umgehend in den Postkasten der Arbeitsagentur eingeworfen worden, berichtet Schenk. Am Mittwoch darauf arbeitete die 26-Jährige zur Probe einen Vormittag – ohne Bezahlung. Am Donnerstag kam dann der schockierende Brief: Es gibt kein Arbeitslosengeld mehr.Dass das Schreiben von Sabrina Ariane Schenk bei der Arbeitsagentur eingegangen ist, bestätigt Pressesprecherin Liebke. Allerdings sei das Ende der Beschäftigung nicht genannt worden. "Die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld I war daher aufzuheben, es gab keinen Hinweis auf Befristung." Unerheblich sei es laut Gesetz, ob für die Probearbeit Geld gezahlt werde oder nicht.
Für Nico Schenk ist das nicht überzeugend. Für ihn ist eindeutig, dass Probearbeit bedeute, dass sie befristet ist. Gegen den Bescheid von der Arbeitsagentur hat seine Frau Widerspruch eingelegt. Darüber muss noch entschieden werden. Es geht um fünf Tage Unterbrechung. Das Arbeitslosengeld wird mittlerweile wieder gezahlt – denn nun ist allen klar, dass es nur ein kurzfristiger Testjob war.
"Wir müssen uns an die Gesetze halten"
Arbeitsagentur-Sprecherin Liebke weist darauf hin, dass eine solche Tätigkeit unbedingt vorher mit dem Sachbearbeiter oder einem Mitarbeiter im Service der Behörde besprochen werden müsse. "In der Regel wird eingewilligt, dafür gibt es einen Ermessensspielraum, dass muss aber vorher passieren", betont sie nochmals. Das sei in diesem Fall versäumt worden – oder es wurde nicht verständlich ausgedrückt. "Deswegen konnten wir nicht anders entscheiden. Wir müssen uns an die Gesetze halten."Nico Schenk ist frustriert über die verfehlte Kommunikation. Sie bereitet ihm und seiner Frau Ärger und Arbeit. Seitenweise Formulare müssten neu ausgefüllt werden, "obwohl doch alle Daten bekannt sind", schimpft er.
Aus einer scheinbar unkomplizierten und hoffnungsvollen Angelegenheit ist ein lästiger bürokratischer Akt geworden. Und mit dem Job klappt es obendrein vielleicht auch nicht. Die Arztpraxis teilte bisher nur mit: "Wir melden uns."





















