Bielefeld. Die Eltern des zehnjährigen Sven (Name geändert) trauten ihren Augen nicht, als ihr Sprössling am Mittwoch zu Hause plötzlich mit einer täuschend echt wirkenden Pistole herumhantierte. Zwar keine echte, aber eine Softair-Waffe, die normalerweise nur Jugendliche ab 14 besitzen dürfen. Diese spezielle, Beretta-ähnliche Waffe aus China ist sogar ganz verboten. Der Zehnjährige war dafür einfach in einen Technik-Discounter in der Marktpassage gestiefelt und hatte sie für 12,95 Euro gekauft.
Die Leichtmetall-Pistole verschießt kleine, gelbe 6-Millimeter-Plastikkugeln, die laut Hersteller 50 bis 60 Meter weit geschossen werden können. Auf kurze Distanz durchschlägt man damit locker vier Blatt Papier, erklärt der Waffenexperte der Polizei, Richard Szepanski. "Damit kann ich auch ohne Probleme ein Auge verletzen", berichtet der Vater, der die Durchschlagskraft der Pistole selbst getestet hat. "Das ist definitiv kein Spielzeug." Beim Schuss in einen Plastikmülleimer splitterte sogar der Boden des Eimers.
Sollten Softair-Pistolen generell für Unter-18-Jährige verboten werden?
Szepanski gibt dem wütenden Vater Recht: "Das Gesetz ist eindeutig. Liegt die Energie, mit der das Geschoss den Lauf verlässt, unter 0,5 Joule, dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Waffe besitzen." Liegt der Wert drüber – meistens bei Gas-Unterstützten Softair-Produkten, ist der Verkauf erst ab 18 erlaubt.
Doch auf der Pistole vom Technik-Discounter ist weder ein CE-Prüfzeichen noch eine Anzeige über die Geschossenergie eingraviert. "Solche Waffen sind selbst für Experten erst bei genauem Hinsehen einzuschätzen. Da überlegen wir nicht lange: Der Besitzer bekommt vorläufig eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes, die Waffe wird sofort eingezogen."
Szepanski erklärt: Pistolen, die mit mehr als 0,5 Joule schießen, aber kein "F"-Zeichen für eine amtliche Beschussprüfung aufzeigen, sind laut Gesetz einer echten Schusswaffe gleichzustellen. "Solche Waffen müssen wir zum Landeskriminalamt nach Düsseldorf schicken. Kommt von dort das Ergebnis, dass die Schussenergie unter 0,5 lag, kann das Verfahren eingestellt werden." Doch der Experte glaubt beim Test dieser Waffe nicht an einen guten Ausgang: "Die hat mehr Kraft."
Das Funktionsprinzip der günstigen Softair-Waffen entspricht etwa dem der früher bei Kindern sehr beliebten Erbsenpistole. Die Projektile werden mittels einer Sprungfeder verschossen. Längst nicht mehr kommen sie nur bei taktischen Geländespielen zum Einsatz, bei denen die Teilnehmer mit Schutzkleidung und -brillen so gut geschützt sind, dass sie nur blaue Flecken davontragen.
Doch wie konnte ein Zehnjähriger sich diese Waffe kaufen, mit der selbst 14-Jährige gegen das Waffenrecht verstoßen? Sven legte die Waffe einfach auf den Verkaufstresen. Der englische Hersteller-Hinweis auf dem Karton: "Obwohl dieses Produkt ein Spielzeug ist, sollte es aus Sicherheitsgründen keiner Person unter 18 überlassen werden" wurde auf allen Verpackungen mit schwarzem Edding liebevoll übermalt.
Der Verkäufer fragte den Jungen nach dem Einverständnis der Eltern und vermerkte nach seinem Nicken danach auf der Quittung vom 1. Februar um 17.18 Uhr: "Mit Einverständnis der Eltern verkauft."
Der Filialleiter bestätigte auf Anfrage, dass auf den Verpackungen dieser Softair-Waffe kein Hinweis auf die Schussenergie oder die Altersbeschränkung zu sehen sei. Erklären konnte er das auch nicht. Er verwies auf die Zentrale des Discounters.
Svens Eltern behalten sich eine Strafanzeige gegen den Verkäufer vor.