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04.02.2012
BIELEFELD
Illegale Waffe für Zehnjährigen
Technik-Discounter verkauft nicht zulässige Softair-Pistole an ein Kind
VON JENS REICHENBACH

Auf den ersten Blick täuschend echt | FOTOS: ANDREAS FRÜCHT/JENS REICHENBACH

Bielefeld. Die Eltern des zehnjährigen Sven (Name geändert) trauten ihren Augen nicht, als ihr Sprössling am Mittwoch zu Hause plötzlich mit einer täuschend echt wirkenden Pistole herumhantierte. Zwar keine echte, aber eine Softair-Waffe, die normalerweise nur Jugendliche ab 14 besitzen dürfen. Diese spezielle, Beretta-ähnliche Waffe aus China ist sogar ganz verboten. Der Zehnjährige war dafür einfach in einen Technik-Discounter in der Marktpassage gestiefelt und hatte sie für 12,95 Euro gekauft.

Die Leichtmetall-Pistole verschießt kleine, gelbe 6-Millimeter-Plastikkugeln, die laut Hersteller 50 bis 60 Meter weit geschossen werden können. Auf kurze Distanz durchschlägt man damit locker vier Blatt Papier, erklärt der Waffenexperte der Polizei, Richard Szepanski. "Damit kann ich auch ohne Probleme ein Auge verletzen", berichtet der Vater, der die Durchschlagskraft der Pistole selbst getestet hat. "Das ist definitiv kein Spielzeug." Beim Schuss in einen Plastikmülleimer splitterte sogar der Boden des Eimers.

Umfrage
Sollten Softair-Pistolen generell für Unter-18-Jährige verboten werden?




Szepanski gibt dem wütenden Vater Recht: "Das Gesetz ist eindeutig. Liegt die Energie, mit der das Geschoss den Lauf verlässt, unter 0,5 Joule, dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Waffe besitzen." Liegt der Wert drüber – meistens bei Gas-Unterstützten Softair-Produkten, ist der Verkauf erst ab 18 erlaubt.

Doch auf der Pistole vom Technik-Discounter ist weder ein CE-Prüfzeichen noch eine Anzeige über die Geschossenergie eingraviert. "Solche Waffen sind selbst für Experten erst bei genauem Hinsehen einzuschätzen. Da überlegen wir nicht lange: Der Besitzer bekommt vorläufig eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes, die Waffe wird sofort eingezogen."

Szepanski erklärt: Pistolen, die mit mehr als 0,5 Joule schießen, aber kein "F"-Zeichen für eine amtliche Beschussprüfung aufzeigen, sind laut Gesetz einer echten Schusswaffe gleichzustellen. "Solche Waffen müssen wir zum Landeskriminalamt nach Düsseldorf schicken. Kommt von dort das Ergebnis, dass die Schussenergie unter 0,5 lag, kann das Verfahren eingestellt werden." Doch der Experte glaubt beim Test dieser Waffe nicht an einen guten Ausgang: "Die hat mehr Kraft."

Das Funktionsprinzip der günstigen Softair-Waffen entspricht etwa dem der früher bei Kindern sehr beliebten Erbsenpistole. Die Projektile werden mittels einer Sprungfeder verschossen. Längst nicht mehr kommen sie nur bei taktischen Geländespielen zum Einsatz, bei denen die Teilnehmer mit Schutzkleidung und -brillen so gut geschützt sind, dass sie nur blaue Flecken davontragen.

Doch wie konnte ein Zehnjähriger sich diese Waffe kaufen, mit der selbst 14-Jährige gegen das Waffenrecht verstoßen? Sven legte die Waffe einfach auf den Verkaufstresen. Der englische Hersteller-Hinweis auf dem Karton: "Obwohl dieses Produkt ein Spielzeug ist, sollte es aus Sicherheitsgründen keiner Person unter 18 überlassen werden" wurde auf allen Verpackungen mit schwarzem Edding liebevoll übermalt.

Der Verkäufer fragte den Jungen nach dem Einverständnis der Eltern und vermerkte nach seinem Nicken danach auf der Quittung vom 1. Februar um 17.18 Uhr: "Mit Einverständnis der Eltern verkauft."

Der Filialleiter bestätigte auf Anfrage, dass auf den Verpackungen dieser Softair-Waffe kein Hinweis auf die Schussenergie oder die Altersbeschränkung zu sehen sei. Erklären konnte er das auch nicht. Er verwies auf die Zentrale des Discounters.
Svens Eltern behalten sich eine Strafanzeige gegen den Verkäufer vor.

Kommentare
Mit Interesse habe ich den Artikel gelesen. Ich muß dazu auch etwas anmerken. Der Verstoß lag in der Tat nicht nur bei dem Jungen, sondern maßgeblich bei dem Verkäufer. Das Waffengesetz ist, wie bereits erwähnt, in dieser Hinsicht klar formuliert, noch dazu, wo diese Softair-Modelle in Deutschland strenger reglementiert sind als bei unseren europäischen Nachbarn. Bei uns gelten die erwähnten Altersbeschränkungen sowie das allgemeine Führverbot für Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit - darauf MUSS der Händler hinweisen, und er muß sich vom Alter des Käufers überzeugen. Tut er dies nicht, kann er sich böse Ärger einhandeln. Ob ein Verkaufsverbot für Jugendliche einen Effekt hat, wage ich zu bezweifeln, da ich 14- bis 17-jährige für ausreichend intelligent halte, die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen zu können. Ich selbst besitze zu Dekorationszwecken ebenfalls 3 solche sehr echt aussehenden Softair-Modelle, und das Verletzungsrisiko ist nur dann gegeben, wenn man sich oder anderen damit direkt ins Auge schießt, ansonsten bleibt es bei blauen Flecken. darum empfehlen alle Hersteller das Tragen von Schutzbrillen, was für verantwortungsbewußte Schützen obligatorisch ist (da ich auch Luftgewehr scheiße, weiß ich, wovon ich spreche). Leider ignorieren manche Händler, die solche Modelle verkaufen, zu gern die Gesetzlage, wofür man den Käufern nicht die Schuld geben sollte. So habe ich mal in einem Spielzeugladen die Verkäuferinnen nach der Gesetzeslage zum Thema Softair gefragt - wie erwartet, wußte niemand bescheid...

Ich bin aus der Nachbarstadt und lese die Zeitung fast täglich. Aber das sie so ein Käseblatt ist habe ich vorher noch nicht gewusst. Zeitungen sollten nicht mit den Mainstream schwimmen sondern alles objektiv und sachlich sehen. Die NW ist doch keine Boulevardzeitung/Klatschblatt. Schade.

Und wir haben als Kinder mit Zwillen geschossen...und leben alle noch, sogar mit beiden Augen!!

"Schusswaffen" UNTER 0,5Joule fallen nicht unter das Waffengesetz, sondern sind Spielzeug und damit ab 3 Jahren erlaubt.
Die Regelung "ab 14" war und ist eine rein freiwillige Geschichte, die noch aus der Zeit der unterschiedlichen Leistungsgrenzen 0,08J/ 0,5J her rührt, aber seit 2009 revidiert wurde und nicht mehr bindend ist. Es ist vielmehr eine freiwillige Restriktion der Händler. Mehr nicht.
Aber schön, dass hier wegen einer Erbsenpistole wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und der Eindruck erweckt wird, der Knirps hätte sich ebenso leicht eine (scahrfe) Kalaschnikow kaufen können. Absolut lächerlich!

"Damals" es ist noch gar nicht allzu lange her, haben wir uns unsere Schießspielzeuge selbst gebaut, dabei so einiges gelernt und auch mal schmerzhafte Erfahrungen gesammelt, wir haben überlebt und es hat Spaß gemacht.
Inzwischen gibt es Parteien, welche das Wahlrecht ab 16 einführen möchten, ihren Wählern in spe jedoch nicht den sicheren Umgang mit Spielzeug zutrauen.
Was kommt als Nächstes?
Verbot von Bögen aus Haselnusszweigen? Diese waren schließlich auch mal als Angriffswaffen bei vielen Völkern verbreitet, oder fallen Diese bereits unter das Anscheinswaffenverbot oder ist das bereits illegale Waffenherstellung, denn die eines Bogens Energie ist sicherlich um ein zifaches höher als bei Softairspielzeug.
Unseren Links-Grünen Verbotsfanatikern wird sicherlich noch mehr einfallen, wie sie ihr Wahlvieh gängeln können um es so langsam auf den völligen Entzug der Freiheitsrechte vorzubereiten.
Unsere Kinder und deren Eltern, wachsen in einer Welt aus Verboten auf, so etwas wie Eigenverantwortung lernen sie gar nicht kennen, aber scheinbar ist individuelles und selbstverantwortetes Denken und ergo Handeln in unserer Zeit sowieso unerwünscht. Wem nützt das wohl in der Zukunft?
Freiheit und die Möglichkeit zur Eigenverantwortung ist ein hohes Gut, leider nur viel zu hoch für Einige hier.



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