Bielefeld (joh). Anklage wegen uneidlicher Falschaussage hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 42-jährigen Bielefelder Rechtsanwalt erhoben. Er soll am 10. Mai 2011 im Strafverfahren gegen seinen Bruder (46), von Beruf ebenfalls Rechtsanwalt, als Zeuge unrichtige Angaben gemacht haben.
Die Vorgeschichte: Der Bruder des Beschuldigten und dessen Ehefrau - alle drei waren in einer gemeinsamen Anwaltssozietät tätig - hatten sich im vergangenen Jahr wegen Untreue vor der IX. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zu verantworten. Es ging um den Nachlass eines Mandanten, mit dessen Regelung die Erben des Verstorbenen das Anwaltsbüro 2006 beauftragt hatten.
Dem Ehepaar wurde seinerzeit vorgeworfen, 42.000 Euro, die aus einer Lebensversicherung stammten, nicht auf ein Anderkonto, sondern auf ein eigenes Konto transferiert und das Geld für private Zwecke verwendet zu haben. Erst auf massiven Druck der Erben und mit erheblicher Verspätung wurde der Betrag den Berechtigten in zwei Raten ausgezahlt.
Nachdem er den Prozess mehrfach hatte platzen lassen und nach anfänglichem Bestreiten legte der Bruder schließlich ein Geständnis ab. Wie berichtet, wurde er am 24. Mai 2011 zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage von 30.000 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen seine Ehefrau wurde gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt.
In der Hauptverhandlung hatte der jetzt Angeklagte zugunsten seines Bruders unter anderem behauptet, man sei vom Erblasser aufgrund eines allumfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Regelung des Nachlasses beauftragt worden. Der Haupterbe sei ständig informiert worden. Es sei auch vereinbart worden, das Geld zunächst nicht auszuzahlen, um eventuelle Steuerschulden davon zu begleichen. Außerdem sei das Geld, wie vorgeschrieben, gesondert aufbewahrt worden.
Sämtliche Behauptungen hatten sich als falsch erwiesen. Derart in die Enge getrieben, war der Angeklagte zum zweiten Tag der Verhandlung, an dem seine Vernehmung fortgesetzt werden sollte, nicht mehr erschienen und hatte sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Der Prozess gegen den Anwalt findet demnächst vor dem Schöffengericht statt. Der Termin steht noch nicht fest.
















