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09.02.2012
BIELEFELD
Haftbefehl fürs Falschparken
6.500 Bürger erhielten 2011 aus Bielefeld einen Erzwingungshaftbefehl
VON JENS REICHENBACH

Ultima ratio | SYMBOLFOTO: DPA

Bielefeld. Um im Gefängnis zu landen, muss man schon einiges auf dem Kerbholz haben. So denkt man. Dass aber schon eine Ordnungswidrigkeit ausreichen kann, um hinter Gittern zu landen, wissen nur wenige. 2011 erhielten 6.500 hartnäckige Zahlungs-Verweigerer sogenannte Erzwingungshaftbefehle vom Amtsgericht Bielefeld. Offenbar eine effektive Drohkulisse, nur 27 von ihnen gingen wirklich ins Gefängnis.

So ist es einem Firmeninhaber ergangen, dessen Mitarbeiter in Herford mit dem Firmenwagen ein Knöllchen über 5 Euro erhalten hatte. Sein Bielefelder Rechtsanwalt erklärt: "Mein Mandant ist kein Ignorant. Weil aber seine Firma in die Insolvenz gegangen war, waren Mahnungen und Inkasso-Briefe zu Hauf bei ihm eingegangen." Dabei muss der Bußgeldbescheid vergessen worden sein, auch vom Insolvenzverwalter.

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Ob ein Gerichtsvollzieher den Mandanten aufgesucht hat, konnte der Jurist, der nicht namentlich genannt werden will, nicht sagen. Was er dennoch überzogen findet, ist der Haftbefehl, den der verschuldete Mandant im September 2011 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft erhielt: Ein Tag hinter Gittern, weil er 5 Euro (plus 27 Euro Gebühren) nicht gezahlt hat.

Erzwingungshaft bedeutet, dass Nicht-Zahler – meist für ein oder Tage, mehr sind die Ausnahme – wegen nicht bezahlter Bußgelder in Haft genommen werden. "Dabei handelt es sich nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe, mit der das Bußgeld anschließend abgesessen ist", betont der Jurist. Die Erzwingungshaft befreit anschließend nicht von der Zahlung. "Das ist doch nicht verhältnismäßig, wenn man bedenkt, was ein Straftäter alles anrichten muss, bis er tatsächlich ins Gefängnis muss", zweifelt der Verteidiger an den richtigen Mitteln der Behörden.

Ordnungsamtsleiter Roland Staude erklärt: "Das ist bei uns immer das letzte Mittel." Und zwar erst nach dem erfolglosen Vollstreckungsversuch durch die Stadtkasse (das Bußgeldverfahren muss also rechtskräftig abgeschlossen sein) "Wenn es so weit kommt, setzen wir dieses Mittel rigoros ein. Wir wollen schon im Ansatz verhindern, dass es sich herumspricht, in Bielefeld würden nicht alle Bußgelder eingezogen."

Das hat vor allem mit dem berühmten Blitzer am Bielefelder Berg zu tun. Allein 15.000 Erzwingungshaftbefehle habe die Behörde seit Aufstellung des Autobahn-Starenkastens am 11. Dezember 2008 bis vergangenen August beantragt. "Die meisten Betroffenen sind hier Auswärtige, die gehofft haben, aus der Ferne nicht belangt zu werden."

Immerhin 5 Prozent aller Bielefelder Bußgeldverfahren endeten demnach mit diesen Haftanträgen. Die meisten der vorausgehenden Vergehen lägen unter 100 Euro, sagte Amtsgerichtssprecherin Anett Poßecker. Zwei Drittel davon seien Temposünder, die auch höhere Bußgelder begleichen müssten, so Staude. Die übrigen Fälle verteilten sich aber auf Parkvergehen, Abschleppmaßnahmen, Verstöße gegen Tierschutzauflagen oder das Lebensmittelgesetz.

Steht aber erst ein Polizeibeamter mit dem Haftbefehl vor der Tür, kommt die Zahlungsmoral offensichtlich sofort zurück: Laut Oliver Burlage, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt Brackwede, saßen 2011 lediglich 27 der Bürger tatsächlich in Erzwingungshaft. "Es zeigt, wie wirksam ein drohender Freiheitsentzug wirkt."

Dass aber Erzwingungshaftanträge in Bielefeld die Regel zu sein scheinen, macht den Bielefelder Rechtsanwalt wütend: "Dabei heißt es doch immer, wie überlastet die Gerichte sind." Ein guter Gerichtsvollzieher müsse doch in der Lage sein, bei einer Taschenpfändung 5 Euro einzuziehen, ohne dass man danach den kompletten Justizapparat bemühen müsse. Eine Kontopfändung sei wahrscheinlich zu aufwändig für solche Summen.

Stefanie Jürgenlohmann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte, dass ein Verfahren bis hin zum Erzwingungshaftbefehl ungleich teurer ist, als Bußgeld und Gebühren in Höhe von 33 Euro. Allein ein Tag im Gefängnis kostet rund 90 Euro. Über die Kosten lasse sich also trefflich streiten. Doch wo solle man aufhören? "Wenn sich herumspricht, dass Bußgelder unter 25 Euro nicht mehr verfolgt werden, zahlt bald keiner mehr", so die Staatsanwältin.

Kommentare
Extrem preisgünstig - wo gibt's denn so was heutzutage noch für 5 Euro?
Damuss aber schnellstens der Betrag nach oben geändert werden, um Verhältnismäßigkeit herzustellen. ;-)

@ keksdose

Dankesehr für die Information. Ich halte es schon für gerechtfertigt, die Erzwingungshaft anzuwenden. Sogar für solche Kleckerbeträge.
Nur bin ich der Meinung, daß auf das Bußgeld auch noch die Kosten für diese ganze Prozedur aufgeschlagen werden müssten. Vom mehrfachen Porto für die Mahnungen über die Personalkosten bis hin zu den Kosten der Inhaftierung.
Warum sollte für sowas die Allgemeinheit aufkommen, wo zum Beispiel für fast jeden Antrag im Rathaus eine Gebühr erhoben wird.
Da müsste es doch auch einen Gebührenkatalog für solche Verfahren geben, oder?

@thomas, dort steht ""Das ist bei uns immer das letzte Mittel." Und zwar erst nach dem erfolglosen Vollstreckungsversuch durch die Stadtkasse (das Bußgeldverfahren muss also rechtskräftig abgeschlossen sein)"

"Das Bußgeldverfahren muss also rechtskräftig abgeschlossen sein".

Wenn ein Bußgeldverfahren rechtskräftig ist, kann es nicht deiner Meinung nach "nicht gerechtfertigt" sein. Der Begriff "rechtskräftig" ist eindeutig und lässt keinen Spielraum für persönliche Interpretationen.

Du hättest eindeutig verhindern müssen, dass das Bußgeldverfahren rechtskräftig wird, was dir (oder deinem Anwalt) anscheinend aber nicht gelungen ist. Spätestens da war der Punkt dann erreicht, wo du besser hättest zahlen sollen …

@zeilenleser, informier dich mal, wie groß der Aufwand sein kann, ein Auto sicher zu stellen. Frag z. B. den Finanzbeamten deines Vertrauens, was sich säumige Zahler alles einfallen lassen, um z. B. nicht die Kfz-Steuer zu zahlen. Dieses ist in der Regel nicht billiger …

Gegen alle Bußgeldbescheide gibt es die Möglichkeit von Rechtsmittel. Sind diese aber ausgeschöpft und waren nicht erfolgreich, dann sollte man zahlen und sich nicht beschweren, wenn sonst eine Erzwingungshaft droht.

In der Sendung Achtung Kontrolle auf FOX Sender
kam mal eine Info, das EINE ÜBERNACHTUNG !! im
Polizeibunker zwischen 100 - 15o Euro Kostet !

Na ja, lt. Wikipedia muss man keine Anstaltskleidung tragen, darf eigene Bettwäsche benutzen und wird nur bei Einwilligung mit "kriminellen" Gefangenen zusammengelegt.

Klingt nach einer recht interessanten Erfahrung.
Werde mir mal überlegen, ob ich beim nächsten Ticket (z.B. für das Einladen einer alten Dame mit Gehwagen im Halteverbot) nicht mal zwei Urlaubstage nehme.
Danke für den Hinweis auf diese kostengünstige Abenteuer-Variante.



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