Herford. Die Großstädte und Ballungsräume sind bereits abgedeckt. Seit ein paar Wochen ist der Internetkonzern Google mit seinen Autos mit aufgesetzter Rundumkamera auf dem Land angekommen. Dieser Tage werden Straßen in Herford und Umgebung fotografiert – und bald ins Internet gestellt.
Mittwochnachmittag auf der Enger Straße stadteinwärts: Ein dunkler Wagen mit einem etwa zwei Meter hohem Mast auf dem Dach, auf dem sich mehrere, im Kreis angeordnete Kameras befinden. Alle paar Meter acht Aufnahmen gleichzeitig mit 360-Grad-Panoramablick. Die geschossenen Aufnahmen werden verknüpft mit Kartenmaterial, das der Suchmaschinengigant im weltweiten Netz veröffentlicht.
Widerspruch
Datenschützer empfehlen Bürgern, die ihr Wohnumfeld nicht bei "Google Street View" wiederfinden wollen, schriftlich Widerspruch einzulegen. Damit wird nicht verhindert, dass das Haus gefilmt wird. Google hat aber zugesichert, Personen, Kennzeichen und Gebäudeansichten zu verpixeln. Widerspruchsadresse: Google Germany, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg; per Mail: streetview-deutschland@google.com.
Da kann es passieren, dass man zum Beispiel während einer Polizeikontrolle am Straßenrand abgelichtet wird – oder in anderen Situationen. In den USA und Frankreich ist ähnliches schon vorgekommen, wie die Internetseiten www.streetviewr.com oder streetviewfun.com zeigen. Nach Protesten hat Google bei neueren Aufnahmen zwar die Gesichter der Menschen und auch die Auto-Kennzeichen unkenntlich gemacht, doch bleibt für viele Menschen immer noch ein fader Beigeschmack und besonders die Datenschützer werden auf den Plan gerufen.
Wie Fotos in der Zeitung
Allerdings sind Behörden hierbei die Hände gebunden. Fühlt sich ein Anwohner durch die Aufnahmen seines Hauses oder Gartens in seiner Privatsphäre verletzt, muss er selbst die Klage gegen Google anstrengen. "Wir können Google das Fotografieren im Kreis Herford nicht verbieten", sagt Pressesprecher Klaus Wöhler und vergleicht es mit Aufnahmen von Straßenzügen, die in der Zeitung zu bestimmten Themen veröffentlicht werden.
In der Tat wird es für den Einzelnen schwer, gegen diese Aufnahmen seines Hauses vorzugehen, wie der Bielefelder Anwalt Dr. Lutz Klose weiß: "Man muss dabei immer abwägen, ob durch die Aufnahme von ganzen Straßenzügen das Persönlichkeitsrecht überhaupt verletzt wird, wenn das eigene Haus abgebildet wird. Heikel könnte es werden, wenn zum Beispiel Details wie Sicherheitsanlagen eines Hauses sichtbar werden."
Gegebenenfalls könnten die Besitzer oder Eigentümer erst im Nachhinein auf Unterlassung klagen und die entsprechenden Aufnahmen aus dem Internet löschen lassen. Aber von vornherein zu klagen, habe für den Einzelnen wenig Aussicht auf Erfolg.
Ein wenig helfen könnte es allerdings, bei Google von vorneherein Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen (siehe Kasten) – ein Verfahren, das etwa Weichert empfiehlt. Damit habe man noch keine Kontrolle darüber, was der Konzern alles mit den Daten anstelle. Zumindest aber dürften die Bilder dann nicht mehr in voller Schönheit frei ins Netz gestellt werden.