Gericht entscheidet für behinderte Mutter und gegen Landschaftsverband, aber die Stadt Bünde muss zahlen
Bünde. Auch 2008 hat Deutschland seinen letzten Platz in der EU-Statistik der Geburten sicher behauptet. So sollte man sich über jeden gerade zur Welt gekommenen neuen Erdenbürger riesig freuen. Es gibt aber Kinder und Eltern denen Behörden diese Freude trüben. Und zu denen gehört das Ehepaar Angela und Frank Clayton.
Am 14. April, drei Wochen vor den errechneten Termin, erblickte Sohn Joshua Clayton per Kaiserschnitt das Licht der Welt, die Ärzte hatten der an Armen und Beinen spastisch gelähmten Mutter zu diesem Eingriff geraten. Und alles lief glatt. Medizinisch und zunächst auch bei der Suche der Eltern nach einer Pflegerin für Joshua. Weil von vornherein klar war, dass Angela Clayton ihren Sohn nicht selbst pflegen kann und dass Frank Claytons Elternzeit am 18. August 2009 enden wird, suchten die Beiden per Zeitungsinserat eine Pflegerin für das Kind. Und die Resonanz war riesig. "Mehr als 60 Angebote haben wir bekommen, sogar aus Paderborn hat sich eine Frau gemeldet", berichtete Angela Clayton, noch gestern gerührt über die Welle der Hilfsbereitschaft.
Als weit weniger kooperativ aber erwies sich in der Folge der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), bei dem die Claytons 1.400 Euro pro Monat zur Finanzierung der so genannten "Elternassistenz" beantragten. Der LWL jedoch erklärte sich für nicht zuständig und reichte den Antrag an die Stadt Bünde als örtliche Trägerin der Jugendhilfe weiter.
Die wiederum betrachtet auch heute noch solche Zuwendungen als Sache des Landschaftsverbandes. Und als bis zum 17. Juli kein Ende des Kompetenzstreits abzusehen war, wandte sich Angela Clayton zur Klärung des Sachverhalts an das Verwaltungsgericht.
Das verhandelte den Fall umgehend, am 31. Juli 2009 erging ein Beschluss. Und in dem bezieht das Gericht eindeutig Stellung zugunsten der Eltern bzw. der Stadt Bünde. Die 6. Kammer des Gerichts sprach den Eheleuten eine monatliche Zuwendung von 1.400 Euro zu - als so genannte "Eingliederungshilfe", mit der laut Sozialgesetzbuch XII Folgen einer Behinderung beseitigt und behinderte Menschen so weit wie möglich am Leben der Gemeinschaft beteiligt werden sollen. So haben Angela und Frank Clayton laut Verwaltungsgericht das Recht, den kleinen Joshua in den eigenen vier Wänden zu erziehen und ihn nicht - wie es andernfalls unumgänglich wäre - zur Betreuung aus dem Haus zu geben.
Denn wenn Vater Frank wieder arbeitet, ist Mutter Angela nicht in der Lage, das Kind zu füttern, zu baden oder zu wickeln. 40 Stunden pro Woche setzte Minden für diese Tätigkeiten an. "Möglich, dass die Hilfe uns auch mal zum Arzt begleiten muss", ergänzte Angela Clayton den Katalog der Aufgaben.
Beim Gespräch mit dieser Zeitung war der jungen Mutter große Freude über den Gerichtsbeschluss anzumerken. "Ich kämpfe nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen Behinderten in einer solchen Situation", erklärte Angela Clayton.
Bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeit aber muss - und wird - die Stadt Bünde mit 1.400 Euro pro Monat in Vorlage treten.