Verhandlung am 13. Januar vor dem Bünder Amtsgericht / Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen
Bünde (p.p.). Die Nachricht schockte: Nach einem qualvollen Todeskampf, der sich - so Experten - über Stunden hingezogen haben muss, verendete am 27. August die 3-jährige Schäferhündin Jana. Der Halter, ein 23-jähriger Bünder, hatte das Tier im Naturschutzgebiet Doberg an einen Baum gebunden und ihm die Schnauze mit einer speziellen Klebefolie umwickelt. Der Hund konnte daher nicht durch Hecheln die Körpertemperatur regulieren und starb an Überhitzung und Atemnot.
Weil die Polizei gegen den 23-Jährigen wegen eines anderen Delikts ermittelt und bei den Recherchen erfahren hatte, er besitze einen Schäferhund, der nach dem 27. August nicht mehr gesehen worden war, gestaltete sich die Ermittlung des Täters vergleichsweise einfach. Spuren in der Wohnung des Mannes deuteten darauf hin, dass sich dort die qualvoll erstickte Hündin aufgehalten hatte. Schließlich legte der 23-Jährige ein Geständnis ab. Und in den folgenden Wochen überschlugen sich die Ereignisse. Im Internet wurden Namen und Adresse des Mannes öffentlich gemacht, prompt gingen bei dem Tierquäler Morddrohungen ein. Tierschützer forderten bei einer Demo vor dem Rathaus eine harte Bestrafung des Mannes, während kurz darauf Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft vor dem Haus des 23-Jährigen sangen, beteten und dem Mann mitteilten "Was auch immer Du getan hast, Jesus liebt Dich".
Wiederum nur kurze Zeit später erhob die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage wegen Verstoßes gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes. Und in 14 Tagen, am Mittwoch, 13. Januar 2010, wird der Fall vor dem Bünder Amtsgericht verhandelt.
Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, erläuterte gestern im Gespräch mit der NW Amtsgerichtsdirektor Ludger Stöckmann. Denn die nach der Tat und seinem Geständnis gegen den Tierquäler ausgesprochenen Drohungen seien so massiv gewesen, dass - so Stöckmann - "alle im Amtsgericht tätigen Wachtmeister am 13. Januar auch Dienst haben werden". Wer das Gerich betritt, wird an jedem Tag eine transportable Sicherheitsschleuse mit Metall-Detektor passieren müssen. Natürlich habe man auch die Polizei über den Termin des Verfahrens gegen den 23-Jährigen informiert. Und dem droht eine erhebliche Strafe. Bis zu drei Jahre Haft - so Ludger Stöckmann - sehe das Tierschutzgesetz für solche besonders schweren Fälle von Tierquälerei vor.