Bünde. Für solche Fälle ist das Amtsgericht Bünde deutlich zu klein. Etwa 100 Menschen, überwiegend Tierschützer, wollten gestern den Prozess gegen den 24-jährigen Michael W. verfolgen, der am 27. August 2009 seine Schäferhündin Jana grausam umgebracht hatte. Doch nur gut 20 Zuschauer passierten die Sicherheitsüberprüfung. Und das war gut so, kochten doch im Gerichtssaal die Emotionen hoch.
Nach dem Urteil dann auch auf der Straße vor dem Gericht. Michael W. wurde wegen der Tötung seiner Hündin zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Dazu muss er den Rest einer am 2. September ebenfalls vom Bünder Amtsgericht ausgesprochenen Strafe verbüßen. Macht unter dem Strich: Zwölf Monate Haft. Und das ohne Bewährung. Denn Michael W. hat es bereits auf sieben Einträge im Bundeszentralregister gebracht. Und dass W. seine Hündin am 27. August umbrachte - drei Tage nach und sechs Tage vor der letzten bzw. nächsten Verurteilung) - ließ die Aussage des Richters ("Ich kann bei dem Angeklagten keine positive Sozialprognose erkennen") sehr plausibel erscheinen. Die Zahl der Vorstrafen (wenn auch bisher "nur" wegen unterschiedlicher Eigentumsdelikte) wurde Michael W. bei der Urteilsfindung ebenso angekreidet wie die besondere Grausamkeit der Tat.
Die wurde im Gerichtssaal von den beiden Bünder Polizeibeamten Dirk Sanker und Frank Sudek sowie durch Dr. Tanja Hochstetter vom Veterinäramt des Kreises Herford recht genau geschildert, obwohl Dirk Sanker nach der Entdeckung der qualvoll verendeten Hündin am 30. August 2009 auf dem Doberg umgehend die Beseitigung des stark verwesten und bereits von Maden befallenen Kadavers durch den Bünder Bauhof veranlasst hatte. Am Tatort fanden sich aber dennoch genug Spuren, auch gesichert von Petra Mohnke-Bröder, die Janas qualvollen Todeskampf belegten. Und Dr. Tanja Hochstetter schätzte, dieser Kampf habe "mindestens ein bis zwei Stunden, vielleicht noch deutlich länger" gedauert. Besonders perfide: Michael W. kennt sich offenbar mit Hunden aus und wusste, dass man Jana nur das Maul, also nicht auch noch die Nasenlöcher, zukleben musste, um den Tod des Tieres herbeizuführen. So starb das Tier an einem heißen August-Tag an Überhitzung und Stress. Und das, weil die bereits verletzte Hündin nicht schnell genug laufen konnte, als Michael W. eine Radtour mit dem angeleinten Tier unternehmen wollte.
Auf die Spur gekommen war die Polizei dem Tierquäler durch Ermittlungen im Zuge einer Diebstahlsanzeige. Dabei wurde - so Frank Sudek - die vernachlässigt wirkende Wohnung von Michael W. durchsucht und dabei belastendes Material gefunden. Zum Beispiel eine Rolle Transparent-Klebeband derselben Beschaffenheit wie die Folie um Janas Schnauze. Auch wurde umgehend Michael W.s Behauptung widerlegt, er habe seinen Hund an einen Bekannten in Vlotho abgegeben. So blieb W. letztlich nichts anderes als ein umfassendes Geständnis übrig, das das Gericht gestern als strafmildernd wertete. Außerdem sei der Mann auch damit geschlagen, dass im Internet sein Namen und seine Adresse öffentlich gemacht wurden.
Mit dem Urteil blieb das Gericht um zwei Monate unter dem Antrag der Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp. Sie sah durch W.s Tat alle Kriterien erfüllt, die zu einer Verurteilung des Tierquälers nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes sowie Paragraph 52 des Strafgesetzbuches hätten führen müssen. Auch hätte Weitkamp ein immerwährendes Tierhalteverbot für "vertretbar" gehalten. Aber auch mit der Befristung dieses Verbots auf fünf Jahre blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.