Bünde (ds). Die Abgeltungsteuer ist in vieler Munde und beschäftigt nicht nur die Banken und Bürger, sondern auch den Fiskus, wie bei der Pressekonferenz des Bünder Finanzamtes deutlich wurde. Seit dem 1. Januar 2009 werden Einnahmen aus Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Kurs- und Währungsgewinne und weitere Einnahmen aus Kapitalvermögen - soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind - pauschal mit 25 Prozent versteuert.
Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten. Wie Wolfgang Wippermann, Hauptsachgebietsleiter Einkommensteuer, erläuterte, müssten diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr zwingend angegeben werden. "Liegen die Einnahmen aus Kapitalvermögen unter dem Sparer- Pauschbetrag (801 Euro für Ledige, 1.602 Euro für Ehegatten), erfolgt weiterhin kein Steuerabzug, wenn dem Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag vorliegt."
Was passiert, wenn der persönliche Steuersatz, das heißt der so genannte Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt? Wippermann: In diesen Fällen kann der Steuerzahler die Einbeziehung seiner Kapitalerträge in die Einkommensteuer beantragen. "Die einbehaltene Abgeltungsteuer wird dann auf die festgesetzte Steuer angerechnet, wenn eine entsprechende Steuerbescheinigung vorgelegt wird." Ein Abzug von Werbungskosten sei t jedoch in diesen Fällen ausgeschlossen.
















