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21.04.2010
RÖDINGHAUSEN
Reaktionen auf vergessenes Busticket einer 14-Jährigen
Rechtsanwalt: "Es liegt weder Betrug, noch eine Straftat vor"
VON ANNE WEBLER

Ohne Fahrkarte kein Recht auf Mitnahme - oder doch? | FOTO: PATRICK MENZEL

Rödinghausen. Der Rauswurf zweier Schülerinnen aus dem Schulbus am Freitag in Bünde hat eine Flut an Kommentaren im Internet und Leserbriefen hervorgerufen. Teilweise im Minutentakt tippten Leser am Dienstag ihre Meinung in die Tastatur. Am Verhalten der Mädchen und der Busfahrerin scheiden sich die Geister. Andreas Stuke, Rechtsanwalt für Strafrecht in Bünde, stellte indessen klar, dass die Mädchen keinen Betrug begangen haben.

"Wenn Sie Ihre Dauerkarte fürs Schwimmbad vergessen haben kommen Sie auch nicht hinein", argumentiert Andreas B. in seinem Kommentar. Einige Leser erzählen aus ihren Erfahrungen als Busfahrer oder Kontrolleure und scheinen einigen Frust angestaut zu haben: "Ich bin selbst als Kontrolleur unterwegs", schreibt "Kontrolleur", "Sie können sich nicht vorstellen, wie viele ach so brave Schüler täglich unterwegs sind und ganz bewusst versuchen zu betuppen." Wer mit 14 oder 15 bewusst schummele und erwischt werde, müsse dafür einstehen.

Ein paar Stimmen, die auf der Seite der Mädchen stehen, melden sich auch zu Wort: "Ich bin verblüfft über das negative Echo", schreibt Andreas, "ich denke alle, die hier lauthals das Unternehmen in Schutz nehmen, würden noch viel lauter schreien, wenn ihre Kinder betroffen wären. Ich kann das Verhalten der Busfahrerin nicht nachvollziehen." Straftat hin, Straftat her, die Fürsorgepflicht stehe für ihn darüber. "Vergessen wir nicht, es sind Kinder!"

Vater sprach mit Busunternehmen

Achim Wulkow, Ratsherr der Linken, äußert sich in einer Stellungnahme: "Die Kinder hatten das Recht, befördert zu werden." Er beobachte jeden Morgen Autofahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. "Kann man bei solchen Vorbildern, bei einem solchen ständigen Nichteinhalten der gesetzlichen Regeln von 14-Jährigen etwas anderes erwarten?" Eine Ermahnung hätte geholfen, die Karte beim nächsten Mal vorzuzeigen, das Recht, nach der Schule nach Hause gebracht zu werden, müsse Vorrang haben.

Die 14-Jährige hat inzwischen ihre Fahrkarte wieder. Gestern Abend ging ihr Vater mit ihr zum Busunternehmen Bollmeyer und sprach mit dem Geschäftsführer Frank Jendrny, sagt die Mutter. Sie hätten anstandslos die Karte wiederbekommen, Herr Jendrny sei sehr nett gewesen. "Aber ich bin entsetzt, dass es eine Busfahrerin gibt, die Kinder raussetzt", sagt die Mutter. Sie finde es bedenklich, dass ein Unternehmen Fahrer einsetze, vor denen die Kinder Angst hätten.

Andreas Stuke, Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bünde, erklärt, dass die Mädchen keine Beförderung erschleichen wollten: "Sie haben nicht in der Absicht gehandelt, das Fahrt-Entgeld nicht zu entrichten. Das Mädchen habe eine gültige Dauerfahrkarte, die sie nur nicht vorzeigen konnte. Insofern wäre sie nicht schwarz gefahren. Auch ein Betrugsversuch läge nicht vor: "Die 14-Jährige wusste, dass ihre Freundin zur Fahrt berechtigt ist und wollte ihr aus der Bredouille helfen." Eine Täuschungshandlung läge zwar vor.

"Die Mädchen wollten sich jedoch keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen und hätten das Busunternehmen nicht geschädigt." Deshalb liege kein Betrug und keine Straftat vor. Selbst wenn das Busunternehmen Anzeige gestellt hätte wäre nichts passiert.

Bernhard St. schlägt in seinem Kommentar vor, wie eine Situation wie am Freitag in Zukunft vielleicht verhindert werden könnte: "Es liegt an den Busfirmen oder der Stadt, ein System zu schaffen, das auch dann einen Karteninhaber identifizieren kann, wenn dieser seine Karte nicht dabei hat. Das können Namenslisten sein oder auch etwas Elektronisches."

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
Was mich in dieser Sache bislang am meisten empört, ist die Tatsache, dass die Mädchen es bis zur Stunde nicht einmal für notwendig gehalten haben, sich öffentlich bei dem Busunternehmen und ihrer Fahrerin - hier in der Zeitung - zu entschuldigen. Das Verhalten macht deutlich, dass den beiden Mädchen jegliche "gute Kinderstube" fehlt.

Ich habe mir gerade die Kommentare durchgelesen. Nun stelle ich mir die Frage, warum das Mädel nicht einfach für die eine Fahrt ein Ticket gekauft hätte, anstatt zu schummeln. Dann wäre sie auch mitgenommen und sie hätte auch keine Angst haben müssen!

@Renate Geld ausgegeben um Krieg Spielen zu können!?!?!?!?! Ich hoffe dieses Aussage liest kein Angehöriger der Gefallenen Kameraden der letzten Wochen!!!!Bei der Beförderung der Schulkinder gebe ich dir vollkommen recht.Fahrten zur Schule sollten umsonst sein.Aber deinen vergleich solltest du nochmal überdenken.

1. @greta: Hier liegt kein Fall von Zivilcourage von Eltern vor, sondern ein Fall von mangelnder Aufsichtspflicht von Eltern, die ihre Kinder morgens nicht richtig kontrollieren bzw. ihnen kein Pflichtbewußstein beigebracht haben. 2. Als regelmäßige Bus- und Zugfahrerin habe ich mich schon gewundert, dass den Fahrern im Umgang mit den Kindern n i c h t mehrfach am Tage die "Hand ausrutscht". Ich hätte jedenfalls bei dem Benehmen, dass die Kids an den Tag legen, dafür volles Verständnis und -klammheimlich - viel Sympathie.

Viele Schreiber sollten vorab die Frage entscheiden, ob 14+15jährige in der Lage sind, eigene Verantwortung für ihre Schulsachen. Mitarbeit in Vereinen und z. B. für ihr Handy zu übernehmen. Wenn ja, sind sie auch in der Lage, auf ihren Fahrausweis aufzupassen. Eltern, die jedoch meinen, dass 14+15jährige dafür zu jung sind, müssen dann eben ihre Kinder morgens vor Schulbeginn auf die Vollständigkeit ihrer Unterlagen usw. kontrollieren. Nachlässigkeiten oder gar Faulheit von Eltern kann nicht zu Lasten von Dritten gehn.



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