Bünde/Kirchlengern. Seit einigen Wochen gehen Gewerbetreibenden in Bünde und umliegenden Kommunen Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, ein in Düsseldorf beheimatetes Unternehmen, zu. Das Ziel dieser Firma, die ein Online-Portal mit Brancheneinträgen betreibt, ist es, den angeschriebenen Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit "unseriösem Vorgehen", wie die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld meint.
Im NW-Lesertelefon meldete sich ein Bünder Unternehmer, dem ein solches Schreiben zuging. Er will nicht namentlich genannt werden. Die Aufmachung des Schriftstücks wirke auf den ersten Blick "behördlich". Der Empfänger wird mit dem fett gedruckten Hinweis "(muß durch Sie ergänzt werden)" aufgefordert, Daten zu vervollständigen.
"Erst aus dem Kleingedruckten geht hervor, was mich das kosten wird", so der Unternehmer, der sich durchlas, was viele Kleingewerbetreibende in Ostwestfalen nicht lasen und sich später über die Rechnung über 478,20 Euro plus Mehrwertsteuer wunderten. Der Bünder fragt sich zudem, wer überhaupt auf dieser – ihm unbekannten – Internetseite eine Firma sucht.
Zu den Unternehmern, die gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale, oder besser gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH zu der sie gehört, vorgehen, gehört Karl-Heinz Klüter von der Kartbahn in Kirchlengern. Vor zwei Monaten bekam er so ein Schreiben. "Dass das Geld kostet, habe ich nicht gesehen. Ich habe gedacht, das ist ein Brief vom Amt, das Daten abgleichen will", sagt Klüter. Er hätte das Schreiben lieber in den Müll geworfen.
Eine Internetrecherche ergab, dass genau das sogar die Polizei rät. Bereits im Juni warnte die Polizeidirektion Husum unter der Überschrift "Achtung Gewerbetreibende: Abzockerschreiben im Umlauf" vor der Gewerbeauskunft-Zentrale.
In Minden nahmen Gewerbetreibende sogar an, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale im Auftrag der Stadtverwaltung handele. Die Stadt distanzierte sich davon in den Medien, wies aber darauf hin, dass das Vorgehen nach "polizeilichen Angaben kein Betrug" sei, da alle Angaben in dem Schreiben "korrekt seien", wenn auch nicht sofort ersichtlich.
Darin sieht die IHK eine "arglistige Täuschung", sagt Morenike Throl vom Referat Recht der Kammer in Bielefeld. Sie habe in den vergangenen Monaten oft von der Gewerbeauskunft-Zentrale gehört. "Bei dieser Masche wird die oft hohe Arbeitsbelastung der Selbstständigen ausgenutzt", so Throl. "Da kommt ein Brief mit offiziellem Eindruck, bei dem oben fett gedruckt steht ,Schreiben ist Ihnen schon am 30.07.2010 per Post zugesandt worden!‘. Viele fallen dann darauf rein, weil sie glauben, es ist eine Mahnung. Um Ruhe zu haben, tragen sie die geforderten Daten ein und senden es zurück – ohne zu wissen, dass sie einen Vertrag abschließen."
Nicht sofort ersichtlich seien die tatsächlichen Kosten, die auf den Unternehmer zukommen, so Throl, denn die angegebenen 39,85 Euro bezögen sich auf einen Monat – der Vertrag gilt jedoch für zwei Jahre. Macht insgesamt 956,40 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ein weiteres Problem sei, dass einige Gerichte der Ansicht sind, dass Verträge dieser Art gültig seien, da man von einem Unternehmer verlangen könne, dass er sich seine Post genau durchlese, bevor er etwas unterschreibt. Morenike Throl rät, so einen Vertrag anzufechten. Zudem sei das Düsseldorfer Unternehmen Ende Juli vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität abgemahnt worden, habe bis jetzt allerdings nicht reagiert.
Ein Sprecher der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH kann die Aufregung und auch die Nachfrage der Neuen Westfälischen nicht verstehen. "Alle Angaben, die für ein Angebot nötig sind, sind vorhanden." Der Rest gehe aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Außerdem liefere sein Unternehmen doch eine Gegenleistung, nämlich den Eintrag auf www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Nach seinen Angaben würde die Internetseite "mehrere hunderttausend Mal pro Monat angeklickt".
Auch die negativen Einträge in Internetforen zu seinem Unternehmen seien ihm völlig unverständlich und allenfalls gebe es sie nur vereinzelt. Dass zudem die Polizei im Internet vor dem Angebot seiner Firma warnt, könne er nicht nachvollziehen. Er wolle jetzt gerichtlich dagegen vorgehen.













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