Bünde. Das Vorgehen gibt es seit einigen Jahren: Einem Kleinunternehmer flattert Post ins Haus, die auf den ersten Blick behördlich seriös wirkt. Er wird gebeten, seine Firmendaten auf dem "Korrekturabzug" für einen Branchenbucheintrag zu überprüfen und das Schreiben zurückzusenden. Prompt ist er um 2.136 Euro ärmer.
Ein solches Schreiben der "Neue Branchenbuch AG" hatte auch Ralph-Heinz Jung aus Bünde in seinem Briefkasten. "Ich habe erst gedacht, dass das von den Gelben Seiten kommt, die meine Daten abgleichen wollten. Dann wurde ich stutzig." Erst im Fließtext unter den Firmendaten steht, dass der Eintrag auf der Internetseite des Verlags 1.068 Euro ohne Mehrwertsteuer pro Jahr kostet. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
"Dieser Verlag zielt durch die Aufmachung des Schreibens und den nicht deutlichen Hinweis auf den Preis darauf ab, einen gewissen Anteil der Adressaten dazu zu bringen, das Schreiben zu unterzeichnen und zurückzusenden", sagt Rechtsanwalt Wolf-Dieter Czap aus dem oberfränkischen Hirschaid. Er hat bereits einige Mandanten im Rechtsstreit gegen die "Neue Branchenbuch AG" vertreten.
Oft seien die Forderungen des Verlags im Sande verlaufen oder man habe sich außergerichtlich auf die Zahlung eines Teils der Forderungen geeinigt. "Dem Verlag geht es offenbar nicht darum, eine seriöse Kundenbeziehung aufzubauen. Selbst nach richterlicher Anordnung, die Kostenpflichtigkeit deutlicher hervorzuheben, wurden die Anschreiben nur marginal geändert. Der Preis blieb weiterhin mehr oder weniger versteckt." Ein Unternehmen, das auf Seriosität bedacht ist, wäre angesichts der vielen Beschwerden bei der Angebotsgestaltung schon anders tätig geworden, so Czap.
Morenike Throl von der IHK Bielefeld kritisiert, dass hier die Verpflichtung eines Unternehmers auf genaue Prüfung seiner Post missbraucht wird. "Ein Unternehmer hat kein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie ein Privatkunde."
Bei einer telefonischen Anfrage der Neuen Westfälischen bei der "Neue Branchenbuch AG" in Frankfurt wurde beim ersten Mal von einer Dame der Hörer aufgeknallt, nachdem sie registrierte, dass es sich um einen Anruf zu Recherchezwecken handelte. Beim zweiten Mal wies eine andere Telefonistin darauf hin, dass sie zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen dürfe und dass die Neue Westfälische die Anfrage schriftlich per E-Mail schicken solle. Bis Redaktionsschluss blieb eine Antwort aus.












