Bünde. Seit mehr als zwei Jahren zahlen Eltern für die Schulbus-Tickets ihrer Kinder Beiträge. Fast genauso lange wärt der Streit, ob die Höhe der von der Stadt Bünde erhobenen Gebühren gerechtfertigt ist. Im Juni 2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster befunden, dass die Stadt bei der Festlegung des Elternanteils Ermessensfehler gemacht habe. Damit waren die Gebühren in ihrer damaligen Form (12 Euro monatlich für das erste Kind) rechtswidrig. Ein Erfolg, den die Elterninitiative "Eltern stark für Familie", für sich verbuchte.
Sie hatte die Interessen der betroffenen Eltern über zwei gerichtliche Instanzen vertreten. In einer Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt, heißt es, dass sie sich seit August 2007 mit Hilfe von Spendengeldern für die Sache eingesetzt habe. Nach zahlreichen Unterschriftenaktionen, juristischen Beratungen und Demonstrationen nun aber nicht mehr handlungsfähig sei, so Sabine Kuke im Auftrag der Initiative. Der Grund sei, dass Bündes Bürgermeister Wolfgang Koch die Rechtmäßigkeit der neuen Bescheide nicht in einem Musterverfahren klären lassen wird, was bedeutet, dass jede Familie, die Rechtsmittel gegen den aktuellen Bescheid vom 17. Dezember 2010 einlegen will, eigenständig Klage erheben muss. Möglich sei dies spätestens bis zum 17. Januar, so Kuke. Und weiter: "Auch wenn ’Eltern stark für Familie’ jetzt am Ende ihres gemeinsamen Weges sind, waren die Bemühungen nicht umsonst." Kuke weist darauf hin, dass ein Kassensturz der Spendengelder erst Mitte 2011 möglich sei. Wie angekündigt soll das überschüssige Geld an die Aktion Lichtblicke gehen.
Auf Nachfrage der NW, warum die Stadt ein Musterverfahren im Fall der neu bestimmten Gebühren ablehnt, argumentierte Koch mit den verschiedenen Kategorien. "Sie machen Einzelverfahren notwendig." Der Rat hatte die Elternbeiträge zu den Schulbustickets im Oktober 2010 so beschlossen, wie sie zuvor vom Bürgermeister vorgeschlagen wurden. Somit zahlen Familien je nach Wohnort 10, 8 oder 0 Euro. Weil damit zu rechnen sei, dass Eltern erneut gegen diesen Beschluss klagen werden, so Koch, gehe er davon aus, dass die Stadt Ende Januar vom Verwaltungsgericht Minden die Klageschrift bekommen werde. Diese informiert die Stadt darüber, dass die Schulbusgebühren erneut gerichtlich überprüft werden. Koch sei aber zuversichtlich, dass die neue Regelung dieser Prüfung stand halte. Die bereits vorgestellte Fahrplanänderung des Stadtbusses (siehe Grafik) sieht er in keinem Zusammenhang mit dem Elternbeitrag.
"Wir haben die Taktung geringfügig ausgedünnt", sagt Koch. Die Veränderungen würden den Schüler- und Berufsverkehr kaum tangieren. Eventuell müssten allerdings einige Fahrgäste längere Wartezeiten beim Umsteigen hinnehmen, so Koch. Letzteres beklagt auch NW-Leser Thomas Wiegand. Er schreibt in einem Brief an die Redaktion: "Mir ist unbegreiflich, wie man Bündern einen Aufenthalt von 30 Minuten am Museumsplatz zumuten kann." Wiegand sieht auch Schüler betroffen: "Auch die Kinder werden bei Fahrten zur Schule und zu Freizeitmöglichkeiten extrem eingeschränkt."