Täter, der Schäferhündin erstickt hat, kommt frei / Gegner verabreden sich via Internet
Bünde. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Mit einem Streifen Klebeband hatte der Bünder Michael W. am Mittag des 27. August 2009 seine Schäferhündin Jana grausam erstickt. Vor fast auf den Tag genau einem Jahr verurteilte ihn das Bünder Amtsgericht zu zwölf Monaten Haft. Ende dieser Woche kommt W. frei. Indessen machen Internetnutzer mobil und wollen W. nach seiner Freilassung in Empfang nehmen.
"Hundemörder kommt aus dem Knast", heißt es in einem Aufruf auf der Internetplattform Facebook. Und weiter: "M.W. aus Bünde kommt wieder raus. Und wir sollten ihn doch schon abholen, damit er nicht zu Fuß nach Bünde laufen muss." Fünf Facebook-Mitglieder haben ihre Teilnahme bereits zugesagt, 83 Antworten standen gestern noch aus. Eine Nutzerin bedauert, dass sie nicht teilnehmen kann, sichert aber ihre "gedankliche Unterstützung" zu.
Der Hiddenhauser, der den Aufruf auf Facebook gestartet hat, war für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen. Rainer Koch, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Herford, hält das Vorhaben des bekennenden Tierschützers allerdings für "äußerst bedenklich". Die Polizei werde genau prüfen, wer und was hinter diesem Internetaufruf stecke, und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten. Was das in diesem Fall konkret bedeutet, lässt Koch offen und verweist auf die laufenden Ermittlungen der Polizei. Auch Tierschützerin Petra Mohnke-Bröder betrachtet den Aufruf mit Skepsis. "Ich frage mich, was eine solche Kampagne bringen soll", sagte sie im Gespräch mit dieser Zeitung.
"Es macht wenig Sinn"
Michael W. sei rechtskräftig verurteilt worden und habe seine Strafe verbüßt, so Mohnke-Bröder, die im August 2009 mit ihrem detektivischen Spürsinn zur Überführung von Michael W. entscheidend beigetragen hatte. "Es macht wenig Sinn, sich vor dem Gefängnis die Beine in den Bauch zu stehen und auf W. zu warten, der spätestens nach diesem Aufruf im Internet das Gefängnis durch die Hintertür verlassen wird", ist die Tierschützerin überzeugt.
Auch sie hält es allerdings für gerechtfertigt, den Täter nach der Haft nicht einfach in Ruhe zu lassen. Sie könne sich vorstellen, W.s künftige Adresse zu ermitteln und Nachbarn und Mitbewohner um Wachsamkeit zu bitten. Ein verurteilter Tierquäler dürfe keinen Hund mehr in seine Obhut bekommen.
Die entsprechende Facebook-Gruppe wurde mittlerweile übrigens wieder gelöscht. Ob damit auch die geplanten Aktionen gegen Michael W. abgesagt wurden ist allerdings unklar.
ZWISCHENRUF
Schmaler Grat zwischen Zivilcourage und Selbstjustiz
VON PATRICK MENZEL
Kein Zweifel, Michael W. hat eine verabscheuungswürdige Tat begangen. Wer (s)einen Hund auf eine solch bestialische Art und Weise ermordet, muss bestraft werden. Das Bünder Amtsgericht hat W. zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Über die Höhe des Strafmaßes mag man unterschiedlicher Meinung sein, doch immerhin hatte W. in den vergangenen 365 Tagen viel Zeit, sich intensiv mit den Geschehnissen an jenem heißen Sommertag im August 2009 auseinanderzusetzen. Manche Nacht wird er mit dem letzten flehenden Blick seiner sterbenden Hündin vor Augen eingeschlafen sein und sich in seiner Zelle gewünscht haben, die Tat rückgängig machen zu können. Ob er aus seinem Fehler tatsächlich eine Lehre zieht, wird die Zukunft zeigen. Eine Chance sollte man ihm einräumen - schließlich hat er die Tat gebüßt. Eine Hetzkampagne zu starten ist jedenfalls der falsche Weg. Und, liebe Tierschützer: Der Grat zwischen Zivilcourage und Selbstjustiz ist schmal.
Was ist das denn ?!
Die Strafe ist ja gerecht, das will ich ja nicht ganz abstreiten,
aber hier in Deutschland, wenn es gegen Menschen geht,
gibt es soooo milde Strafen,
was bekommt hier ein Vergewaltiger, Mörder oder Drogenhändler, ob groß oder klein Kriminelle,
die bekommen alle eine milde Strafe,
doch wenn es um einen Hund geht, gibt es Verhältnismäßig eine große Strafe.
Echt lächerlich!