Bünde (ged). Der Artikel über die Grundsteuer B in der Neuen Westfälischen von gestern hat offenbar für ein Missverständnis gesorgt. Seit dem gehen bei der Stadtverwaltung massenhaft Widersprüche gegen die Erhöhung der Grundsteuer B ein. In dem Text war jedoch lediglich von einem Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides die Rede, nicht von einem Widerspruch gegen Steuererhöhung. Wegen einer Fehlinformation bei den Recherchen wurde jedoch angegeben, dass der Antrag auch bei der Kommune einzureichen ist. Das ist nicht korrekt. Er ist ausschließlich an das Finanzamt zu adressieren.
Der Verein Die Wohneigentümer e.V. hat hierzu einen Musterantrag unter www.wohnen-im-eigentum.de ins Internet gestellt. Der Jurist Thomas Münster, Pressesprecher des Vereins, erklärte gestern im Gespräch mit der Neuen Westfälischen: "Das Verfassungsgericht prüft derzeit die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Grundsteuer aufgrund von Einheitswerten. Nach Einschätzung von Experten ist es gut möglich, dass die geltende Regelung und damit die rechtliche Basis für die Grundsteuer entfällt. Je nachdem, was das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall als Übergangsregelung bestimmt, kann das eine Steuerersparnis für Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer bedeuten." Dieser Antrag bezieht sich allerdings nur auf das Jahr 2011. Für das kommende Jahr müsste je nach Entscheid des Gerichts ein neuer Antrag gestellt werden.
Wer die Chance auf Einsparung der Grundsteuer für 2011 wahren will, muss noch vor dem 31. Dezember aktiv werden und einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes beim Finanzamt stellen. Der Experte weist darauf hin, dass dies nicht per E-Mail, sondern nur postalisch möglich ist. Im Antrag sollten das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11), die Einheitswert-Nummer oder das Aktenzeichen des Einheitswertbescheids angegeben werden.
Thomas Münster: "Es ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt den Antrag zurückweist. Dann muss auch noch gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt werden. Folge: Solange das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht läuft, muss das Finanzamt mit weiteren Entscheidungen abwarten."













