Bünde (ged). Verärgert ist ein NW-Leser über ein "Ticket", das er für eine zweiminütige Überziehung seiner Parkzeit kassiert hat. Seine Parkscheibe war an einem Tag Ende Januar auf 10 Uhr eingestellt. Auf dem Parkplatz Pauluskirche hätte er demnach bis 13 Uhr parken dürfen.
"Ich war nach meiner Uhr, die eigentlich immer genau eingestellt ist, um Punkt 13 Uhr auf dem Parkplatz und sah den Mitarbeiter vom Ordnungsamt gerade von meinem Wagen weggehen", so der Leser. Auf der Verwarnung stand eingetragen "Überschreitung der Höchstparkdauer" und die Uhrzeit "13.02 Uhr". "Es geht mir nicht um die fünf Euro, die ich demnach zu bezahlen habe, sondern einfach um die vermeintliche Überschreitung um zwei Minuten, die es nach genauer Uhrzeit aber offenbar gar nicht gegeben hat."
Zudem habe ihm ein anderer Fahrer, der schon länger auf dem Parkplatz auf jemanden gewartet hat, gesagt, dass "der Mann vom Ordnungsamt schon seit einigen Minuten um die Parkreihe gekreist ist". Den Leser beschleiche da das Gefühl, dass nur darauf gewartet wurde, bis die Stunde voll war und dass sich der Mitarbeiter vom Ordnungsamt zuvor die Autos, deren Parkzeit um 13 Uhr abläuft, gemerkt hat, um im "richtigen Moment" zur Stelle zu sein.
Axel Biermann vom Ordnungsamt der Stadt Bünde kann sich so eine Handlungsweise nicht vorstellen. "Unsere Mitarbeiter gehen ihre Bereiche zu unterschiedlichen Zeiten ab und sind zwischen Krankenhaus, Parkplatz Pauluskirche, Laurentiusparkplatz und Bahnhofstraße unterwegs. Dass aber jemand die Parkreihen so gezielt abgeht und sogar abwartet, bis die Stunde oder halbe Stunde voll ist und sich die Autos voher merkt, das schaffen die Mitarbeiter aus zeitlichen Gründen gar nicht." Wenn eine Verwarnung kurz nach Ablaufen der Parkzeit ausgestellt wird, stecke dahinter bestimmt keine Absicht. Aber wenn die Parkzeit abgelaufen sei, sei sie nun einmal abgelaufen.
Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung schaffte der Rat der Stadt Bünde vor etwa zwölf Jahren unter anderem für den Parkplatz an der Pauluskirche die Parkscheinautomaten ab, um den Bürgern kostenloses Parken (mit Parkscheibe) zum Beispiel für die Zeit des Einkaufens zu ermöglichen. Die maximale Parkzeit beträgt dort drei Stunden. Die Verwarngelder, die für die Überziehungen kassiert werden, verbleiben in der Stadtkasse.