Herford/Bünde (lmg). Manche klauen Fernseher, andere Autos, wieder andere teuren Schmuck, um eine schnelle Mark zu machen. Ein (angeblich) 20-Jähriger saß gestern auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts in Herford – wegen eines viel exquisiteren Diebesgutes.
Im vorangegangenen Jahr soll der aus Aserbaidschan stammende Bünder in fünf verschiedenen Supermärkten in Herford, Löhne und Umgebung insgesamt 36 Flaschen edle Tropfen gestohlen haben: 18 Jahre alten Whiskey, feine Cognac-Sorten, guten Rum. "Diese Flaschen wurden verkauft, um sich den Lebensunterhalt aufzubessern, daran besteht bei dieser Wahl des Diebesgutes kein Zweifel", sagte die Staatsanwältin.
Insgesamt hatten die Spirituosen einen Wert von über 1.340 Euro, weshalb die Anklage auch von "erwerbsmäßigem Diebstahl in besonders schwerem Fall" sprach. Durch seinen Anwalt ließ der des Deutschen Unmächtige ein umfassendes Geständnis ablegen – wohl auch in der Hoffnung auf eine Strafmilderung. Momentan sitzt er wegen anderer Vergehen im Herforder Gefängnis. Dort ist den Beamten etwas aufgefallen, das auch in der gestrigen Verhandlung zum Knackpunkt wurde: "Dem Augenschein nach wurde der Angeklagte nicht erst 1991 geboren, wie er selbst angegeben hat", sagte die Staatsanwältin, als sie für die Vergehen eine Gesamtstrafe von einem Jahr ohne Bewährung forderte – nach Erwachsenenstrafrecht. Die Justizvollzugsbeamten hatten diese Beobachtung schriftlich festgehalten und auch der Richter hatte Zweifel an den Altersangaben des Angeklagten bei der Einreise nach Deutschland.
Dieser sah tatsächlich eher Richtung 30 aus, was selbst der Verteidiger einräumte. So folgte er dann auch im Wesentlichen dem Antrag, denn eine Bewährungsstrafe zu fordern, "verbietet sich von selbst". So muss der Dieb mit Geschmack nun zusätzlich zehn Monate abbrummen – verurteilt als Erwachsener.













