Weil der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld an Sozialversicherung sparte, verlor Kindergärtnerin ein Monatseinkommen - jetzt klagt sie
Bünde/Bielefeld. Kindergärten sollen für die Kleinen ein geborgenes Umfeld sein. Erzieher erleben ihre Arbeitswelt oft weniger sicher. Viele arbeiten laut Gewerkschaft Verdi mit befristeten Verträgen. Das kann Probleme verursachen. Eine Kindergärtnerin aus Bünde klagt jetzt gegen ihren Ex-Arbeitgeber, den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld.
Karin Harings übernahm im Januar 2011 eine Krankheitsvertretung in einem Bielefelder Kindergarten. "Der Vertrag war auf drei Wochen befristet", sagt sie. Kurzfristige Einsätze gäbe es häufiger. "Vorher gab es nie Probleme", berichtet sie. Anders in diesem Fall: Nach einer Woche wurde Harings krank. Ihr Arzt schrieb sie arbeitsunfähig. Der Vertrag lief aus, ohne dass sie in den Kindergarten zurückkehrte.
Harings war wieder arbeitslos. "Ende Februar kam jedoch kein Geld vom Arbeitsamt", erzählt sie. 890 Euro fehlten in der Haushaltskasse. Harings hakte nach und erfuhr: Krankgeschrieben sei sie nicht vermittelbar. Dafür gäbe es Krankengeld von der Krankenkasse. Dort hieß es wiederum, Harings hätte kein Anrecht darauf. Denn ihr letzter Arbeitgeber, der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld, hatte sie mit Sozialversicherungsstatus 3 anstelle 1 angemeldet und so bei ihr 5,47 Euro gespart.
Diese Praxis ist seit einer Gesetzesänderung 2009 legal bei Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Wochen. Harings hätte sich privat für den Fall einer längeren Krankheit versichern müssen. "Davon hatte ich noch nie gehört", sagt sie. "Und beim Kirchenkreis hat mich niemand darauf hingewiesen." Darum klagt sie nun gegen ihren alten Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Bielefeld.
"Ich gehe davon aus, dass es eine entsprechende Informationspflicht des Arbeitgebers gegeben hat", sagt Harings Anwalt, Jochen Störmer. Er kennt keine Urteile zu dieser Sachlage. Am kommenden Dienst ist die Gerichtsverhandlung. Die Entscheidung könne Signalwirkung für andere Branchen haben, sagt Störmer.
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld sieht sich im Recht. "Wenn man bei der Einstellung alle Eventualitäten abklopfen würde, müssten wir jedem Arbeitnehmer ein ganzes Kompendium überreichen", sagt Sprecherin Astrid Weyermüller auf NW-Anfrage. Michael Krause, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Herford, sagt dagegen: "Man sollte dem Arbeitnehmer schon sagen, was er wissen muss. Wir müssen darauf achten, dass Leute nicht in solche Lagen gedrängt werden."
Für Hermann Janßen, stellvertretender Bezirkschef der Gewerkschaft Verdi in Herford, zeigt der Fall, wie "das Teilzeit- und Befristungsgesetz missbräuchlich ausgenutzt" werde. "In Kindergärten sind bis zu 70 Prozent der Verträge befristet", kritisiert er.
"Wir brauchen befristete Verträge, um kranke oder schwangere Mitarbeiter ersetzen zu können", sagt Sprecherin Weyermüller. Derzeit würden neue Angestellte aber generell höchstens einen Zwei-Jahresvertrag erhalten. Der Kirchenkreis Herford will hingegen die Zahl der Kurzzeitverträge verringern. "Wir brauchen mehr Kontinuität", sagt Superintendent Krause.