Spenge/Bielefeld. Im Zivilprozess um einen tragischen Unfall, bei dem die 21-jährige Spengerin Verena M. (Name geändert) unter der Dusche ihrer Wohnung an einem Stromschlag starb, ist eine gütliche Einigung gescheitert. Die Eltern der Verstorbenen lehnten in der gestrigen Verhandlung vor der 6. Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts den vom Vorsitzenden Marc Hunke angeregten Vergleich ab.
Am 21. Dezember 2005 war es in der am Bürgerweg gelegenen 75 Quadratmeter großen Vierzimmerwohnung zu dem tödlichen Unfall gekommen. Ursache war ein unsachgemäß an der Wand angebrachter Handtuchhalter gewesen. Die Spitze einer Befestigungsschraube war in die unter Putz liegende Stromleitung gedrungen. Die Mieterin muss beim Duschen gleichzeitig den Handtuchhalter und das Metallkabel der Dusche berührt haben. Die Untersuchungen ergaben weiter, dass die in den 80er Jahren installierte Sicherung nicht dem neuesten technischen Standard entsprach und obendrein defekt war.
Nachdem ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Vermieter der Wohnung vom Amtsgericht Herford gar nicht erst eröffnet worden war, verklagten die Eltern von Verena M. den Hausbesitzer auf Zahlung der Beerdigungskosten in Höhe von 6.000 Euro. Darüber verlangt der Vater 480 Euro Schmerzensgeld für die gesundheitlichen Folgen, die der Schock über den Tod der Tochter bei ihm auslöste.
Hausbesitzer will nichts von Mangel gewusst haben
Der Beklagte zog den Vormieter von Verena M. mit in den Prozess hinein, indem er ihm den Streit verkündete, wie es im Juristendeutsch heißt. Beide beantragen, die Klage abzuweisen. Der Hausbesitzer behauptet, nichts von dem Mangel im Badezimmer gewusst zu haben. Der Vormieter bestreitet, den Handtuchhalter fehlerhaft installiert zu haben. Er musste allerdings einräumen, dass auch seine Ehefrau schon einmal einen Stromschlag unter der Dusche erlitten hatte. Er habe dem Vorfall jedoch keine besondere Bedeutung beigemessen, deshalb auch nicht den Vermieter informiert und den Handtuchhalter weiterhin benutzt. Hin und wieder habe er dabei ein gewisses "Kribbeln" verspürt, berichtete er im gestrigen Gütetermin.Den Eltern des Opfers gehe es nicht um einen bestimmten Geldbetrag, sondern um die Aufklärung des Falles, erklärte Rechtsanwalt Holger Käding für die Kläger. Damit war der Versuch des Vorsitzenden, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, gescheitert. Anschließend wurde ein Spenger Elektromeister als Zeuge vernommen, der seit acht Jahren sämtliche in dem 100 Jahre alten Haus anfallenden Reparaturen ausführt. Er habe an der Elektroanlage keine Auffälligkeiten festgestellt, so seine Aussage.
Der Prozess wurde auf den 5. Oktober vertagt. Dann soll ein Sachverständiger sein Gutachten erstatten.













