Enger/Spenge. Wie und ob ein Schornstein in Ostwestfalen raucht, das interessiert auch die Europäische Union. Und genauso interessiert es auch, wer sich darum kümmert. Wer den bisherigen "Feger" nicht mochte, kann sich einen anderen aussuchen. Bisher allerdings nur einen ausländischen.
Waren bis jetzt ausschließlich die Bezirksschornsteinfeger Herren des heimischen Kamins, so ist dieser Markt seit Beginn des Jahres auch für ausländische Schornsteinfeger geöffnet. Doch nur für sie.
Heinz Jürgen Tomann, Bezirksschornsteinfeger aus Enger erklärt: "Bis 2012 kommen wir von uns aus. Ab 2013 darf der Grundstückseigentümer für die wiederkehrenden Arbeiten wie Messen und Fegen einen externen Kollegen beauftragen. Das allerdings nur, wenn der bei der Bundesanstalt für Wirtschaftsausfuhr eingetragen ist."
70 Jahre altes Gesetz
Ab 2013 dürfen dann auch deutsche Schornsteinfeger in anderen als ihrem eigenen Bezirk kehren. Tomann kommentiert die Veränderung und die Abschaffung des gut 70 Jahren alten Gesetztes, das die Zuständigkeit für die Schornsteine der Nation verbindlich regelte: "Das ist ungewohnt für uns. Bisher hat jeder seinen eigenen Kehrbezirk verwaltet und die Bücher geführt. Jetzt wird die Zeit die Vor- und Nachteile der Veränderungen aufzeigen."
Dennoch bleibe die Feuerstättenschau, die Abnahme der Anlage und die Beratung in den Händen des Bezirksschornsteinfegers.
Von 2012 an ist der Hausbesitzer mit dieser Änderung jedoch auch mehr in der Pflicht. Dann muss er zwingend für die Kehrung und Messung und damit für die Sicherheit seines Kamines sorgen. "Tut er das nicht, wird er zuerst mehrfach erinnert. Und dann steht an letzter Stelle die Zwangsmaßnahme", sagt Tomann. Auch das habe er schon erlebt. "Da wurde unsere Kehrung von Vertretern des Kreis-Ordnungsamtes begleitet."
Preise ab 2013 frei verhandelbar
Nachdem jetzt die erste Beschränkung gefallen ist, hat sich zumindest in Enger und Spenge bisher dennoch nichts verändert: "Nach meinem Wissen war im ganzen Kreis auch noch nicht ein Nicht-Bezirksmeister tätig." Das sagt Heinz Jürgen Tomann, der seit seiner Lehre 1966 im Geschäft ist, und daher aus einer gewissen Erfahrung und Kenntnis des Marktes spricht.
Dem freien EU-Markt unterliegt ab 2013 auch die Preisgestaltung der Kehrleistungen. In den bisherigen 8.000 Kehrbezirken deutschlandweit entfällt das Kehrmonopol aus dem Jahr 1935. Und damit auch die Gebührenordnung. Dann sind die Preise für die Leistung der Schornsteinfeger frei verhandelbar. Dann legt der Hausbesitzer gemeinsam mit dem Feger fest, wieviel ihm die Sicherheit wert ist. Und ob der Kamin dann auch weiterhin raucht.