Kreis Herford (nw). Wer aufmerksam den Straßenverkehr beobachtet, sieht sie immer wieder: Autofahrer mit dem Handy am Ohr. Das teilt der Pressesprecher der Kreispolizei Herford, Klaus Wöhler, mit. Der Gesetzgeber hat das Telefonieren am Lenkrad zwar seit einigen Jahren verboten, aber gegen dieses Verbot werde oft verstoßen. Wenn die Polizei diesen Verstoß entdeckt, ist eine Anzeige an die Bußgeldbehörde, das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, fällig. Dort wird dann ein Bußgeld von 40 Euro festgesetzt -plus einen Punkt im Verkehrssünderregister in Flensburg.
Wie das Straßenverkehrsamt mitteilt, hat die Zahl der Handyverstöße stark zugenommen. Wurden im Jahre 2006 1.067 Verstöße gemeldet, waren es in den Jahren 2007 und 2008 bereits 1.261 und 1.953. Und im Jahre 2009 wurden 2.379 Handyverstöße registriert.
Die Handyverstöße werden übrigens nicht nur von der Polizei gemeldet. Im letzten Jahr konnte das Straßenverkehrsamt auf fast 200 Fotos von Verkehrssündern, die von "Starenkästen" geblitzt wurden, Handys in der Hand der Autofahrer sehen.
Da war dann nicht nur für die Geschwindigkeitsübertretung, sondern auch für den Handyverstoß ein Bußgeld fällig.












